Brennerautobahn Gefährliches Gesetz

Brenner Tödliches Gesetz Foto: Felix Jacoby 8 Bilder

Durch die reizvolle Landschaft der südlichen Alpen führt die wichtigste Strecke nach Italien. Doch auf der Brennerautobahn lauern für Lastwagenfahrer neben der schönen Aussicht auch tückische Gefahren.

Mittwochmorgen in der letzten Januarwoche, früh um sieben Uhr, rollen schier endlose Karawanen von Schwerlastwagen die Brennerautobahn entlang. An der Anschlussstelle Bozen Süd drängen in Fahrtrichtung Nord Lastwagen und der morgendliche Berufsverkehr auf die A 22, was die von Trento kommenden Fahrzeuge zum Bremsen zwingt. Ein 62-jähriger Kraftfahrer aus Polen sieht das zu spät und fährt mit seinem Vierzigtonner fast ungebremst auf den vorausfahrenden Lastzug auf. Die Rettungskräfte können ihn nur noch tot aus dem zerquetschten Fahrerhaus bergen.

Drei Stunden später wiederholt sich dieses Unfallgeschehen fast in gleicher Form ein Stück weiter südlich an der Anschlussstelle Egna Ora, diesmal ist der betroffene Kraftfahrer "nur" mittelschwer verletzt, aber auch er muss aus seiner zerdrückten Kabine herausgeschnitten werden. Vordergründig betrachtet ist das die Schuld der Opfer. Aber es gibt in Italien auch ein Gesetz, das dieses häufig tödliche Geschehen begünstigt.

Längstes Überholverbot Europas auf der Brennerautobahn

Altgediente Fernfahrer kennen die Zeiten vor 2002, als man hier noch praktisch überall die linke Spur mitbenutzen durfte. Dann wurde mit dem ständigen Zuwachs des Verkehrs das längste Überholverbot Europas auf der nur vierspurigen Autobahn eingeführt, das vom Brenner bis hinunter nach Modena gilt. Doch nicht nur das Überholen selbst ist untersagt, auch schon das Ausweichen auf die linke Spur, um langsameren Verkehr von Raststätten und Anschlussstellen einfädeln zu lassen, kann deftige Strafen nach sich ziehen.

Das Gesetz sagt in etwa Folgendes: "Wer dennoch überholt beziehungsweise sich auf die Überholspur begibt, muss laut Art. 148, Abs. 14 und Abs. 16 der italienischen Straßenverkehrsordnung mit einer Geldbuße von 321 bis 1.283 Euro rechnen. Dazu kommen für Italiener zehn Punkte Abzug vom Führerschein (dort hat man ein Guthaben von 20 Punkten) und Führerscheinentzug von zwei bis sechs Monaten, eventuell dazu auch Stilllegung des Fahrzeugs." Bürokratie und Polizei haben in Italien etwas sehr Herrschaftliches und die Ahndung von Vergehen liegt oft im weiten Ermessensspielraum der jeweiligen Gesetzeshüter. Zum Thema "andere auf die Autobahn einscheren lassen und dafür auf die linke Spur wechseln" gibt es teils extrem voneinander abweichende Interpretationen.

Elmar Morandell fordert Gesetzesänderung

Die Digitalzeitschrift "Südtirol Online" zitiert Peter Mock, den Leiter der Autobahnpolizei Sterzing, mit der Aussage, dass man nicht das Befahren der Überholspur, sondern lediglich den Überholvorgang für Lkw auf der A 22 verboten habe. Eine offizielle Interviewanfrage beim Polizeipräsidium Bozen hätte tatsächlich ein halbes Jahr vorher gestellt werden müssen, doch ein freundlicher Ordnungshüter dort erklärt uns, dass das Befahren der linken Spur mit nur 59 Euro Bußgeld geahndet wird. Aber leider mussten viele Fernfahrer auch schon mehr als 300 Euro dafür bezahlen, weil das Vorbeifahren an einem von rechts einscherenden Fahrzeug von vielen Polizisten als absichtlicher Überholvorgang gewertet wird.

Man kann beim besten Willen nicht wissen, wie man sich korrekt verhalten soll, um Unfälle und Strafen zu vermeiden. Deswegen fordert Elmar Morandell, der Obmann der Südtiroler Warentransporteure, dass das Gesetz geändert wird: Es sollte legal sein, den einscherenden und nachfolgenden Verkehr durch kurze Spurwechsel nicht unnötig in Gefahr zu bringen.

Nothaltebuchten sind weitere Risikoquelle

Morandell ist früher selbst gefahren, hat sich dann ein Transportunternehmen mit rund 60 Lastzügen aufgebaut und ist ein Mann der Praxis. "Wir weisen unsere Fahrer strikt an, sich an das Überholverbot zu halten, dessen Sinn stellen wir nicht infrage. Aber es kann nicht sein, dass ein überforderter Urlauber oder ein schwerer Lastzug, der von der Raststätte losfährt und auf den meist superkurzen Beschleunigungsstreifen nur mühsam in Schwung kommt, den gesamten Folgeverkehr zu plötzlichen Bremsmanövern zwingt und damit in unnötige Gefahr bringt."

Eine weitere Risikoquelle sind die Nothaltebuchten, die oft als Parkplätze missbraucht werden. Manche "Kollegen" fahren einfach wieder los, wenn die Pause vorbei ist, egal ob da gerade eine Kolonne von hinten kommt. Allerdings geht speziell die Südtiroler Polizei dagegen massiv vor. Wer etwa eine Panne vortäuscht, um den Halt zu rechtfertigen, muss damit rechnen, dass die Beamten sofort einen Abschleppwagen rufen. Das wird dann richtig teuer. Bei aller berechtigten Kritik an der Gesetzeslage müssen sich manche Fahrer aber auch den Vorwurf gefallen lassen, den Mindestabstand in schon fast selbstmörderischer Weise zu unterschreiten – Vernunft ist angesagt.

Dieser Artikel stammt aus diesem Heft
FF 04 17 Titel
FERNFAHRER 04 / 2017
6. März 2017
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6. März 2017
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