BGL begrüßt Schweizer Mauturteil

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hat die Entscheidung des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts zur Lkw-Maut (LSVA) der Eidgenossen begrüßt.

Angesichts der Gerichtsentscheidung sehe man sich in dem Vorhaben bestärkt, gegen die ungerechtfertigte Erhöhung der deutschen Lkw-Maut zum 1. Januar 2009 zu klagen. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Mautsätze in Deutschland mit nach Ansicht des BGL fragwürdigen Kostenargumenten um 40 bis 90 Prozent erhöht. In der Schweiz hatte der Straßengüterverkehrsverband ASTAG Klage gegen die LSVA-Erhöhung vom 1. Januar 2008 erhoben und in einem Gutachten nachgewiesen, dass der Kostendeckungsgrad des Schwerverkehrs 2008 über 100 Prozent lag. Gegen das Urteil des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts ist allerdings noch Beschwerde beim Bundesgericht zugelassen. Text: Georg Weinand Datum: 12.11.2009

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