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Berufskraftfahrer Löhne auf Berg- und Talfahrt

Fahrer, Lkw, Durchschnittlicher Stundenlohn Foto: Jan Bergrath

Die Stundenlöhne für Berufskraftfahrer variieren deutlich je nach Bundesland. Entscheidend für pauschale Verträge ist dabei, wie viele Stunden die Fahrer für ihr Geld arbeiten müssen.

Die Rechnung ist denkbar einfach: 1.300 geteilt durch 260 gibt fünf. Wobei die 1.300 Euro für den Bruttolohn von Lkw-Fahrern im Fernverkehr steht. Ein Gehalt, dass immer noch von einigen Transportunternehmen in Deutschland gezahlt wird. Und das nicht nur in den neuen Bundesländern. 260 Stunden sind als Arbeitszeit in einem Monat möglich, wenn ein Unternehmer die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes bis an den Rand der Legalität auslotet. Dann bleibt für den Fahrer unterm Strich ein Stundenlohn von fünf Euro übrig. Brutto. Das läge sehr deutlich unter dem Mindestlohn von 8,50 Euro, der nach dem Willen der Großen Koalition frühestens bis 2015 in den Branchen eingeführt werden, in denen es keine allgemeinverbindlichen Tarife gibt – wie eben in der Transportwirtschaft.
Nach einer Aufstellung des für Fahrer zuständigen Fachbereichs Postdienste, Speditionen und Logistik von Verdi gibt es in Deutschland vierzehn verschiedene Stundenlöhne für Berufskraftfahrer. Sie richten sich nach den Verdi-Landesbezirken, die im Wesentlichen mit den Bundesländern übereinstimmen.

Höchsten Stundenlöhne zahlen Firmen in Baden-Württemberg

Zwei Ausreißer. gibt es: Die höchsten Stundenlöhne werden in Baden-Württemberg bezahlt. Das hängt im Großraum Stuttgart mit der Industriedichte zusammen, entlang der Rheinschiene mit der Nähe zur Schweiz. Dorthin zieht es schon seit Jahren deutsche Fahrer aufgrund der im Alpenland höheren Fahrerlöhne. Deutsche Firmen versuchen dort, den totalen Schwund durch Lohnanpassungen zu vermeiden. Auf der anderen Seite der Lohntabelle liegt Mecklenburg-Vorpommern. Dort gibt es noch nicht einmal einen aktuellen Manteltarifvertrag. Hinzu kommt, dass – je nach Bundesland unterschiedlich –, nur etwa 20 bis 30 Prozent der Transportunternehmen aus dem sehr kleinteilig organisierten Gewerbe überhaupt tarifgebunden sind.

Tarifliche Löhne steigen alle zwei Jahre um zwei bis drei Prozent

Die tariflichen Löhne für Fahrer steigen im Prinzip alle zwei Jahre um zwei bis drei Prozent, oft gesplittet in zwei Raten von anderthalb Prozent. Um sich die Problematik vor Augen zu führen, reicht es zu verstehen, dass den Verhandlungsführern von Verdi genau 33 Arbeitgeberverbände gegenüberstehen. Das erläutert der Berliner Verdi-Tarifexperte Stephan Teuscher in einem Vortrag, der nun in einem Buch erschienen ist (siehe Kasten). Darin beklagt er, dass die Satzungen dieser Arbeitgeberverbände eine sogenannte OT-Mitgliedschaft (ohne Tarifbindung) erlaube. Daraus erwächst laut Teuscher ein ernstzunehmendes Problem. Denn nur mit einer Tarifbindung von 50 Prozent ließe sich eine Allgemeingültigkeit der Tarifbindung erzielen. So sei dem Wettbewerb über den Lohn der Fahrer Tür und Tor geöffnet.

In der Tat haben tarifgebundene Transportunternehmen heute das Nachsehen. Denn der Lohn basiert auf 173 Stunden im Monat, danach werden Überstunden fällig, zudem muss auch noch die Bereitschaftszeit bezahlt werden. Ebenfalls sind gegebenenfalls Nachtzuschläge fällig. Das summiert sich schnell zu monatlichen Löhnen von 2.400 Euro aufwärts, mit diversen Prämien sind auch Löhne bis 2.800 Euro bekannt.

Damit bekommt man auch heute noch gut motivierte Fahrer. Doch diese Löhne lassen sich in einem preisgetriebenen Markt nicht auf Dauer durchsetzen, zumal die osteuropäische Konkurrenz innerdeutsche Touren übernimmt. Volker Nuss aus Wörth beispielweise hat bereits Touren an Firmen wie Waberer’s aus Ungarn verloren, für 30 Euro pro Ladung, wie er sagt – und das, obwohl der Kunde bei ihm praktisch vor der Tür liegt. Auch Ullrich Bönders, Spediteur aus Krefeld und langjähriger Verhandlungsführer des Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen (VVWL), sorgt sich in diesem harten Wettbewerb um sein Klientel: "Der kleine, ehrliche und fleißige Transportunternehmer hat heute kaum noch eine Chance."

"Jegliche Mehrarbeit ist abgegolten"


Das hat Auswirkungen auf die real gezahlten Löhne. So sind viele pauschale Arbeitsverträge der Transportbranche an der Grenze zur Legalität, wenn die Arbeitszeit mit dem bekannten Satz "jegliche Mehrarbeit ist abgegolten" erweitert wird. Und das bei einem Bruttomonatslohn, der bei den überwiegend kleinen und mittelständischen Frachtführern zwischen 1.800 und 2.300 Euro liegt.

Was sagt das Transparenzgebot?

Das verstößt gegen das sogenannte Transparenzgebot nach Paragraf 307, Abs.1, Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs: Es ist die Pflicht eines Vertragspartners, der Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) als Teil eines Vertrags verwendet, die Vertragsklauseln klar und verständlich zu bestimmen.

Wer glaubt, der Fahrer sei selber Schuld, wenn er das unterschreibt, befindet sich übrigens auf dem Holzweg. Auch wenn er es aus Unwissenheit über seine Arbeits- und Tarifrechte meistens tut.

Im Mittel von vier Monaten eine wöchentliche Arbeitzeit von 48 Stunden

Seit 2006 gilt in Deutschland Paragraf 21a des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Er besagt, dass im Mittel von vier Monaten die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten darf. In einem Musterarbeitsvertrag, den etwa der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) im Internet zum Herunterladen anbietet, ist er Teil der Bestimmung der vereinbarten Arbeitszeit. Die summiert sich im Monatsmittel auf 208 Stunden. Dazu muss noch die Bereitschaftszeit bezahlt werden. Kein Wunder, dass kaum ein Betrieb diesen neuen Mustervertrag anwendet – obwohl er dann die Möglichkeit hätte, den sogenannten Freizeitausgleich auf sechs Monate zu verlängern. Auch der GVN lässt stattdessen immer öfter die OT-Mitgliedschaft zu.

Klage zur Bezahlung von Überstunden

Drei langjährige Fahrer eines OT-Mitgliedbetriebs des GVN sind erst im Februar vor dem Landesarbeitsgericht in Hannover mit ihrer nachträglichen Klage zur Bezahlung von Überstunden gescheitert. Zum einen, weil sie diese Zeiten nicht nachweisen konnten. Dazu hätten sie ihre Arbeitszeit mit dem Digitalen Tachografen dokumentieren müssen. Gescheitert sind die Fahrer aber auch aus einem anderen Grund: Da sie keine eindeutig definierte tarifliche Grundlage in ihrem Arbeitsvertrag hatten, tritt nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18. April 2012 (AZ: 5 AZR 195/11) die betriebsübliche Arbeitszeit in Kraft. Und die darf die Vorgabe des Paragrafen 21a, ArbZG definitiv nicht überschreiten. Es gibt also keine Möglichkeit mehr, legal Überstunden zu machen.
Da diese Fahrer allerdings auch den Freizeitausgleich, der ihnen laut Gesetz zusteht, nicht genommen haben – und das zuständige Amt für Arbeitsschutz diesen Punkt nicht moniert hat–, ergibt sich bei einem Bruttomonatslohn von 2.100 Euro bei rund 260 Stunden ein Stundenlohn von 8,07 Euro. Auch das liegt immer noch unter dem Mindestlohn. Eine Rechnung, bei der die drei Fahrer diese Firma am Ende lieber verlassen haben.          

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