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Autonomes Fahren Europäisches Regelwerk gefordert

Foto: Daimler

Die EU fordert einheitliche Regelungen fürs autonome Fahren. Noch fehlt ein rechtlicher Rahmen. 

EU-Verkehrsminister, EU-Kommission und Autobauer haben sich für europaweit einheitliche Regelungen zum vernetzten und autonomen Fahren ausgesprochen. Auf einem informellen Rat in Amsterdam verabschiedeten die Minister eine entsprechende Deklaration. Die neuen Fahrzeuge könnten zu mehr Verkehrssicherheit und umweltfreundlicherem Verkehr beitragen, heißt es darin. Das Papier geht maßgeblich auf die holländische Ratspräsidentschaft der EU zurück. Die Niederländer hatten sich bereits durch ihren Einsatz für das Truck-Platooning hervorgetan, einer europäischen Sternfahrt elektronisch gekoppelter Lkw. 

Ein einheitlicher Rechtsrahmen sollte möglichst bis 2019 stehen, so die Erklärung. Wichtig sei in der Einführungszeit der auto­nomen Fahrzeuge, sich "learning by experience", einen Ansatz des Lernens durch Erfahrung, zu eigen zu machen, wird betont. Dabei seien grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Wissensaustausch vonnöten. Es gelte, praktische Leitlinien zu entwickeln, um die Interoperabilität von Systemen und Dienstleistungen zu gewährleisten. Die Unterzeichner der "Amsterdamer Deklaration" erhoffen sich durch die Förderung von Innovationen beim vernetzten und autonomen Fahren auch eine Stärkung der europäischen Industrie auf dem globalen Markt. 

Erste Gespräche auf europäischer Ebene

Die niederländische Verkehrsministerin Melanie Schultz van Haegen sagte, man habe jetzt das erste Mal auf europäischer Ebene über dieses Thema und die notwendigen Maßnahmen für eine reibungslose Einführung autonomer Fahrzeuge gesprochen. "Wir wollen das Ganze beschleunigen, denn es gibt einen vielfachen Nutzen für die Mobilität. Vernetzte und autonome Fahrzeuge werden unsere Straßen sicherer, nachhaltiger und effizienter machen", sagte sie. Einig war man sich darüber, dass die Erklärung nur ein erster Schritt auf dem Weg in die Zukunft sein kann. Voraussetzung seien eine grundlegende Anpassung der Infrastruktur wie auch der Gesetzgebung. 

Bei Letzterem sehen Abgeordnete des Europäischen Parlaments großen Handlungsbedarf vonseiten der EU-Kommission. "Wer haftet, wenn mit dem selbstfahrenden Auto ein Unfall passiert?", fragte der SPD-Europaabgeordnete Ismail Ertug im Parlament. Die Industrie gebe Vollgas, aber bislang fehle in der EU jeder rechtliche Rahmen für dieses und andere Probleme. Außerdem gebe es Klärungsbedarf in Sachen Inspektion, Sicherheit und Datenschutz, sagte Ertug. Er hatte der Kommission bereits im Januar einen entsprechenden Fragenkatalog vorgelegt. Die aber blieb die Antworten weitgehend schuldig. 

Deutschland treibt an

Derweil hat Deutschland einen weiteren Schritt in Richtung auto­matisiertes Fahren getan. Der Bund hat den von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegten Gesetzesentwurf zur Umsetzung des geänderten Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr beschlossen. Damit schaffe man Rechtssicherheit für den Einsatz automatisierter Fahrsysteme, so das Bundesverkehrsministerium (BMVI). Diese Systeme müssen den technischen Regelungen der UNECE (Wirtschaftskommission für Europa) entsprechen. Dabei müssen sie so gestaltet sein, dass der Fahrer sie übersteuern oder abschalten kann. 

Auch auf internationaler ­Ebene macht sich das BMVI dafür stark. So treibe man weitere Änderungen des Wiener Übereinkommens voran. Die Begriffsbestimmung des Fahrers wolle man erweitern, damit diesem künftig automatisierte Systeme mit voller Kontrolle über ein Fahrzeug gleichgestellt werden. Dies würde einen enormen Fortschritt in der Haftungsfrage bedeuten. 

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