Schließen

Autobahngesellschaft Wahlkampfthema Straßenbau

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

Die neue Autobahngesellschaft ist beschlossene Sache, aber der Weg zur Gründung und Arbeitsfähigkeit ist steinig.

Wenn es noch eines Belegs für die Notwendigkeit besserer Straßen und Autobahnen in Deutschland bedurft hätte – die Landtagswahlkämpfe in Schleswig-Holstein und Nordrhein- Westfalen haben ihn geliefert. Im Norden genauso wie an Rhein und Ruhr spielte das Thema in den politischen Diskussionen und Wahlreden eine zentrale Rolle, neben Bildung und innerer Sicherheit natürlich. Sogar Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat mitgemischt und mehr Planungskapazitäten gefordert, damit das viele verfügbare Geld sinnvoll und zeitnah in ein gutes Straßennetz verbaut werden kann.

Entscheidung vor der Sommerpause

Da passt es gut ins Bild, dass sich der Bundestag noch in dieser Legislaturperiode wohl mit den Gesetzentwürfen zur Reform der Bundesfernstraßenverwaltung befasst. Unter Federführung der Haushälter wurden dieser Tage die Änderungsanträge in den Ausschüssen beraten und die Meinungen in den Fraktionen gebildet, damit Bundestag und Bundesrat noch vor der Sommerpause über die Errichtung einer Autobahngesellschaft entscheiden können.


Dabei spielen ein vom Haushaltsausschuss in Auftrag gegebener Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) über Organisation und Finanzierung der geplanten Gesellschaft sowie ein vom Bundesverkehrsministerium (BMVI) schon im September 2015 angefordertes Gutachten zu rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Fragen der Reform, die trans aktuell beide vorliegen, eine wichtige Rolle. Das Bundesfinanzministerium hatte dem BRH überraschend empfohlen, in seinem Bericht stärker auf den Gesetzentwurf und weniger auf die Gutachten einzugehen, die teils veraltet seien.

Staatsnahe Gesellschaft


Bis die neue Gesellschaft steht und einsatzfähig ist, müssen die Politiker noch weitreichende Entscheidungen treffen. Je mehr dabei die Vorschläge des BRH, die den Vorstellungen der Haushälter des Bundestags oft ähneln, verfolgt werden, umso staatsnäher wird die Gesellschaft. Viele Straßenbauexperten fragen deshalb besorgt, ob sich so das Ziel des Gesetzes, bei Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung und Finanzierung effektiver zu werden, tatsächlich erreichen lässt.


Im organisatorischen Bereich etwa soll ein Rechtsformwechsel von einer GmbH zu einer AG nur mit Zustimmung des Parlaments möglich werden. Im Aufsichtsrat der GmbH sollen Mitglieder der Bundestagsausschüsse für Verkehr und Haushalt sitzen. Zum 1. Januar 2019 sollen die Autobahngesellschaft und die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) miteinander verschmolzen werden.
Die Berater schlagen als mögliche Aufbauorganisation für die Gesellschaft einen steuernden Arm (Koordination, Steuerung und Unterstützung der betrieblichen Leistungserstellung) sowie einen ausführenden Arm (operative Funktionen) vor. Ein Organigramm, das diese beiden Bereiche berücksichtigt, haben die Gutachter bereits vorgelegt. Demnach steht zwischen dem BMVI und der Infrastrukturgesellschaft für die Rechts- und Fachaufsicht noch ein „Bundesamt für Straßeninfrastruktur“. Die nach dem Gesetz für das operative Geschäft zuständigen Tochtergesellschaften – die noch zu gründen sind – sollen nicht zwingend eigenständig sein, sondern auch „offener“ gehalten werden können, was auch immer darunter zu verstehen ist. Das BMVI geht davon aus, dass zehn Tochtergesellschaften gegründet werden.


Kreditaufnahme fraglich


Weitreichender sind Vorschläge auf dem finanziellen Feld. Denn der BRH hält nichts davon, Entscheidungen über die Art der Finanzierung bereits jetzt zu treffen. Darüber soll entschieden werden, wenn „detailliertere Informationen über die Gesellschaft und deren Finanzbedarf vorliegen“. Kritisch bis ablehnend beurteilt der BRH, wie übrigens die Haushälter auch, das Recht der Gesellschaft zur eigenen Kreditaufnahme. Sie sehen die Gefahr eines Schattenhaushalts. Die Bundesministerien für Verkehr, für Wirtschaft und für Finanzen hatten sich dagegen darauf verständigt, eine Kreditaufnahme zuzulassen, sofern die Kredite nicht bei der EU-Schuldenregel berücksichtigt werden. Auf jeden Fall ausgeschlossen werden soll eine Privatisierung von Teilnetzen sowie die Beteiligung Privater an den vom Bund gehaltenen Geschäftsanteilen der Infrastrukturgesellschaft sowie ihrer Töchter. Grundsätzlich gestärkt werden soll die Kontrollkompetenz des Gesetzgebers. So soll nach BRH-Auffassung etwa für alle Entscheidungen mit Einfluss auf die Wegekosten, etwa die Höhe der Mautsätze betreffend, ein Parlamentsvorbehalt ins Gesetz aufgenommen werden. 

All diese Vorschläge belegen allein schon, vor welcher Herkules-Aufgabe die Mitglieder des Bundestags stehen, wenn sie das InfrGG jetzt beraten und verabschieden. Von den damit zusammenhängenden arbeits- und beamtenrechtlichen Problemen und versorgungsrechtlichen Fragen ganz zu schweigen. Vorgesehen ist schließlich, dass der Bundesrat dem Gesetz am 2. Juni zustimmt.

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Experte für Flottenmanagement und angewandte Mobilitätsangebote Rolf Lübke Mobilität, Fuhrpark (inkl. Wasserstoff-Expertise)
Aktuelle Fragen Bullenfänger illegal? Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt? Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho (Nachrüstpflicht) Gibt es eine Digitaltacho-Nachrüstpflicht für alte Lkw?
Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.