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Transportwelt Neuigkeiten zu den Förderprogrammen "De-Minimis" und "Aus- und Weiterbildung

DEKRA Akademie

Am 5.10. fand auf Einladung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) ein Gespräch mit dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und den Verkehrsverbänden zu den Förderprogrammen „De-Minimis“ und „Aus- und Weiterbildung“ statt. Nachdem die Antragstellung für die derzeitige Förderphase am 15.10. endet wird es wohl in Zukunft einige Änderungen geben. Dazu nachfolgend die wichtigsten Informationen des Deutschen Speditions- und Logistik Verbandes: 1. Änderung von Fördermaßnahmen nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides "Bei der Beantragung mehrerer Maßnahmen können die Unternehmen durch die Vorgabe einer Rangfolge das Antragsverfahren frühzeitig beschleunigen. Bei vielen Anträgen auf Fördergelder werden so viele Maßnahmen zugrunde gelegt, dass der jeweilige individuelle Förderhöchstbetrag überschritten wird. Dies hat zur Folge, dass das Bundesamt eine Auswahl treffen muss, sofern der Antragsteller nicht eine Rangfolge vorgegeben hat. Entspricht die vom BAG aus dem Antrag getroffene Auswahl nicht den aktuellen Planungen des Unternehmens, wird häufig nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides durch ein Widerspruchverfahren eine andere Maßnahmenauswahl zur Bewilligung beantragt. Ein Anspruch des Antragsstellers auf Änderung besteht jedoch nicht. Das Bundesamt nimmt nur dann Änderungen vor, wenn objektive Tatsachen, die nach Erlass des Zuwendungsbescheides eintreten, die Durchführung einzelner Maßnahmen unmöglich machen (objektive Unmöglichkeit der Maßnahmendurchführung). Zur Beschleunigung des Antragverfahrens bittet das Bundesamt daher nur dann Änderungsanträge einzureichen, wenn tatsächlich eine solche objektive Unmöglichkeit der Maßnahmendurchführung (z. B. der Einbau eines geförderten Partikelminderungssystems kann wegen Wegfalls des Fahrzeugs nicht mehr erfolgen) eingetreten ist. Vor diesem Hintergrund ist es daher sehr empfehlenswert, eine Priorisierung der beantragten Maßnahmen vorzunehmen." 2. Beschleunigung des Auszahlungsverfahrens Für die Unternehmen besteht die Möglichkeit, ihrerseits die Auszahlung der beantragten Fördergelder zu beschleunigen. Fördergelder können grundsätzlich erst nach Eintritt der Bestandskraft des Zuwendungsbescheides, das heißt nach Ablauf der Widerspruchsfrist von 1 Monat ausgezahlt werden. Der Antragsteller kann diese Frist jedoch verkürzen, indem er schriftlich auf die Einlegung eines Widerspruchs verzichtet (Vordruck: Erklärung "Rechtsbehelfsverzicht" als Anlage zum Zuwendungsbescheid). Der Bescheid erlangt dann vor Ablauf der regulären Widerspruchsfrist Bestandskraft und das Bundesamt kann die Auszahlung einer Abschlagszahlung veranlassen. Für den Antragssteller kann so die Wartezeit erheblich reduziert werden." 3. Elektronische Antragstellung "Das BAG plant die Einrichtung eines sog. E-Portals. Ab dem kommenden Antragszeitraum, beginnend mit dem 1. November 2009, sollen die Anträge nach Möglichkeit nicht mehr in der bisher verwendeten Papierform, sondern mit Hilfe eines persönlichen Zugangs (Log-In und Passwort) per Internet gestellt werden. Eine vorgeschaltete Plausibilitätsprüfung sowie das Wegfallen des Scanvorgangs der eingehenden Antragsformulare gestalten das Verfahren effizienter." 4. Leasing- und Mietfahrzeuge "Für angemietete und geleaste Fahrzeuge gilt, dass sie bei der Berechnung des Förderhöchstbetrages nur dann berücksichtigungsfähig sind, wenn der antragstellende Mieter oder Leasingnehmer auch als Halter in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Stichtag für den Bewilligungszeitraum des Jahres 2010 ist der 31. Oktober 2009. Der DSLV empfiehlt, dringend darauf zu achten, dass die entsprechenden Eintragungen bis zu diesem Stichtag vorgenommen werden. Die bisher geltende Ausnahme für das Jahr 2009, wonach eine Eintragung als Halter in den Fahrzeugpapieren für die Berechnung des Förderhöchstbetrages nicht erforderlich war, findet für das Jahr 2010 keine Anwendung." (Zitatquelle: Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V., Rundschreiben vom 6.10.2009) DEKRA informiert: Mit dem Programm Aus- und Weiterbildung kann beispielsweise die vorgeschriebene Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz gefördert werden. Daneben bietet die DEKRA Akademie weitere förderfähige Seminare an wie z.B. - Fahrsicherheits- und Energiespartrainings - Ausbildung Gabelstaplerfahrer - Ausbildung Ladekranführer - Ladungssicherung (Fortbildung / Unterweisung) - Gefahrgutfahrer ADR - und vieles mehr

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