Schließen

An Containertür verletzt Eigentümer muss nicht haften

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

Ein Transporteur wurde von einer Containertür am Kopf getroffen. Dafür gibt es keinen Schadenersatz.

Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Im vorliegenden Fall hat ein selbständiger Transporteur einen Container für eine kuwaitische Reederei transportiert. Laut Tigges Rechtsanwälte fuhr er den Container am Beladeort mit offenen Türen an eine Laderampe. Die rechte Tür hatte der Kläger demnach mit einem Nylonseil gesichert, das bereits am Container befestigt war, als er ihn in Empfang genommen hatte. Eine Windböe erfasste demnach die Tür. Das morsche Seil riss und die Tür schlug dem Kläger gegen den Kopf. Der Kläger trug schwere Verletzungen davon. Deshalb verklagte er den Eigentümer, also die Reederei, auf Schadenersatz.

Diese Klage wies der Bundesgerichtshof ab (AZ: VI ZR 369/12). Zwar, so das Gericht, sei derjenige, der eine Gefahrenlage schafft, verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern. Allerdings könne man nicht jeder Gefahr vorbeugen. Ein allgemeines Verbot, andere nicht zu gefährden, wäre utopisch und im praktischen Leben nicht erreichbar. Dies gelte, so das Gericht weiter, auch im internationalen Transportverkehr mit Containern. Deren Eigentümer können demnach vermietete Container nicht laufend kontrollieren. Daher treffe den Eigentümer des Containers in diesem Falle keine weitere Verantwortlichkeit als den Kläger, der die Tür selbst mit dem vorgefundenen morschen Seil befestigt hatte.

Unsere Experten
Markus Werner Fachanwalt für Arbeitsrecht
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Aktuelle Fragen Bullenfänger illegal? Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt? Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho: Bereitschaft trotz Ladezeit Chef droht mit Abmahnung, wenn wir den Fahrtenschreiber beim Abladen nicht auf Bereitschaft stellen.
Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.