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Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen Verbände begrüßen Einigung bei den ADSp

Foto: Jan Bergrath

Keiner hätte es für möglich gehalten. Nachdem jede Partei einseitige Bedingungswerke veröffentlich hatte, gibt es ab 2017 mit den neuen Allgemeinen Spediteurbedingungen (ADSp) wieder ein gemeinsames Regelwerk von Spediteuren und Verladern. Dafür gab es beim Dialogforum des Bundesverbands Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) in Hamburg viel Zuspruch. Erstmals ist festgelegt, dass der Fahrer eines 40-Tonners nicht länger als zwei Stunden auf seine Entladung warten muss.

Kröten schlucken mussten alle Verhandlungspartner. Hier und da einen Kompromiss in Kauf zu nehmen, erschien allen aber als das kleinere Übel. Andernfalls wäre kein Interessenausgleich gelungen – so wie es bei den neuen Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) der Fall ist. Alle dahinterstehenden Akteure feiern die Neufassung 2017 als Durchbruch und als ein Ende der Insellösungen. So ist die Praxis aus diesem Jahr bald Geschichte, als jede Seite versuchte, einseitig eigene Geschäftsbedingungen den Verträgen zugrunde zu legen – seien es die ADSp von 2016 durch Spediteure, die VBGL durch Frachtführer oder die DTLB durch die Verladerschaft.

Neufang: Konkurrenzkampf hat ein Ende

Dass ihre eigenen Klauseln damit ein Auslaufmodell sind, können alle Seiten verschmerzen, wie beim Dialogforum des Bundesverbands Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) deutlich wurde. "Wir sind froh, dass der Konkurrenzkampf der Bedingungswerke ein Ende hat", betonte BWVL-Geschäftsführer Detlef Neufang.  Hubert Valder, Geschäftsführer beim Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV), ergänzte: "Wir sind bei den ADSp 2017 wieder bei dem, was zuvor 90 Jahre funktioniert hat: bei einem Interessenausgleich von Spediteuren und der verladenden Wirtschaft."
Neufang und Valder fungierten als Verhandlungsführer in der Abstimmungsrunde, die nur rund ein halbes Jahr dauerte, von der Öffentlichkeit unbemerkt agierte und mit breiter Akzeptanz von acht Verbänden endete. Neben BWVL und DSLV stimmten für das Gewerbe auch der BGL und die AMÖ sowie für die Verladerschaft die Organisationen BDI, BGA, DIHK und HDE zu. Für das Gros der von den jeweiligen Mitgliedsfirmen auszuführenden Beförderungsgeschäfte sind die ADSp demnach eine gute Basis. "Für das Massengeschäft Transport sind die ADSp 2017 in jedem Fall ausreichend", sagte Neufang.

ADSp decken die meisten Tätigkeiten des Spediteurs ab

Die ADSp gelten für fast alle Tätigkeiten, die ein Spediteur ausführt, seien es Fracht-, Lager-, Speditions-, Umschlags- oder Zollgeschäfte. Für Geschäfte mit Verbrauchern, Verpackungsarbeiten oder für Umzüge kommen die Klauseln aber nicht infrage. Ein Erfolg für Unternehmen des Bundesverbands Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) ist die Tatsache, dass eine Regelung zum Standgeld aufgenommen wurde. Danach muss die Entladung eines 40-Tonners außer bei Schüttgütern binnen zwei Stunden nach Meldung an der Pforte erledigt sein. Doch bei diesem Punkt gilt – wie für die ADSp insgesamt: Es sind abweichende Regelungen möglich. Dass das Bedingungswerk auch für Transportdienstleister gilt, hängt damit zusammen, dass in der Begriffsdefinition der Frachtführer dem Spediteur gleichgesetzt wurde.

Haftung bei 8,33 Sonderziehungsrechten pro Kilogramm

Es spielt künftig auch keine Rolle mehr, wo ein Schaden auftritt. Zu Lande, zu Wasser und in der Luft ist die Haftung pro Kilo auf 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) oder maximal 1,25 Millionen Euro beschränkt. Hier musste die Frachtführerseite in den sauren Apfel beißen, hatte sie bisher bei Lagergeschäften eine Deckelung bei fünf SZR je Kilo vereinbart. Was die Haftung der Auftraggeber angeht, ist diese auf 200.000 Euro je Schadensfall beschränkt.


Spediteure wiederum begrüßen, dass ein Palettentausch nicht vorausgesetzt werden kann, ebenso wenig eine Be- oder Entladung der Lkw. Andererseits müssen sie laut DSLV-Fachanwalt Valder künftig den Auftrag auf Vollständigkeit beziehungsweise Mängel prüfen und sich zur Erfüllung bestimmter Anforderungen an Mitarbeiter und Fahrzeuge verpflichten.
Dass die Parteien zu ihrem neuen Vertragswerk stehen, wurde beim BWVL-Dialogforum mehr als deutlich. BGL-Justiziar Dr. Guido Belger kündigte an: "Wir werden die ADSp 2017 unseren Firmen ab 1. Januar zur Anwendung empfehlen." BWVL-Präsident Jochen Quick zeigte sich stolz, dass man an einem Strang gezogen habe. "Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Das gilt besonders in der Logistik."

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