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Alkoholtestgerät Frankreich bestraft erst ab März

Alkoholtestgerät, Volvo Foto: Volvo

Schonfrist für Autofahrer in Frankreich: Wer ohne Alkoholtestgerät erwischt wird, muss derzeit noch keine Strafe zahlen.

Erst ab März 2013 wird ein Bußgeld verhängt, teilte der Automobilclub ADAC mit. Seit 1. Juli müssen Autofahrer in Frankreich einen Alkoholtester mitführen. Wer kein Gerät an Bord hat, muss ab März ein Bußgeld von 11 Euro bezahlen. Bis dorthin gibt es lediglich eine Ermahnung. Ursprünglich sollte die Übergangsfrist bereits am 31. Oktober enden. Da es jedoch Lieferengpässe gibt, wurde der Termin laut ADAC verschoben.

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