Wer in Frankreich ohne den obligatorischen Alkoholtester unterwegs ist, muss keine Strafe fürchten. Die Vorschrift gilt nur pro forma wie der Auto Club Europa (ACE) mitteilt.
Frankreichs Ordnungshüter gehen nach dem Laisser-faire-Prinzip vor, wenn es um Alkohol am Steuer geht. Der frühere Staatspräsident Nicolas Sarkozy hatte das Anfantg 2012 noch anders geplant. Kraftfahrer sollten nicht nur verpflichtet werden, immer ein Alkoholmessgerät mit sich zu führen, dass den Alkoholgehalt in der Atemluft misst. Darüber hinaus sollten sie auch zu einer Buße von 11 Euro verdonnert werden, wenn sie keins dieser Geräte im Auto dabei haben.
Alkoholfahrten in Frankreich weit verbreitet
Die Maßnahme sollte dazu beitragen, die in Frankreich noch weit verbreiteten Alkoholfahrten zu unterbinden. Bei unseren westlichen Nachbarn gehen laut ACE mehr als 30 Prozent aller Verkehrsunfälle mit Todesfolge auf Alkoholmissbrauch zurück.
Aus der Bestrafung wurde jedoch nichts. Zum einen, weil der Einzelhandel die Nachfrage nach den Testern in Ampullenform nicht decken konnte. Zum anderen, weil die Genauigkeit der Promille-Angaben in den Pusteröhrchen angezweifelt und deren kurze Verfallsfrist kritisiert wurde.
Keine Strafe trotz Regierungsdekret
Mittels eines Regierungsdekrets wurde im März 2013 dennoch beschlossen, dass Kraftfahrer in Frankreich das Pusteröhrchen mit sich führen müssen. Gleichwohl wird ein Verstoß gegen die Vorschrift bis zum heutigen Tag nicht geahndet.
Wer sich dennoch den Alkoholtester besorgen will, macht dies laut ACE am besten an französischen Tankstellen. Deutsche Apotheken, so der Club, hätten das Messgerät nicht immer im Angebot.