Abbiegeunfälle Spiegel sorgfältig einstellen

Toter Winkel Plakat Foto: GVN

Wer seine Spiegel nicht sorgfältig einstellt, handelt vorsätzlich und muss im Ernstfall mit rechtlichen Folgen rechnen – denn auch viele Staatsanwälte wissen in der Zwischenzeit, was moderne Lkw-Spiegelanlagen können.

Rico* steht völlig unter Schock – er kann sich nicht erklären, wo der Radfahrer hergekommen ist! Dennoch, der Mann, der jetzt mit Prellungen und einem gebrochenen Arm vom Notarzt betreut wird, war da und Rico hat ihn beim Abbiegen übersehen. Zum Glück wurde der Radler "nur" in die Rabatte geschleudert und nicht, wie sein Rad, von der Hinterachse der Sattelzugmaschine überrollt. Rico fährt seit über zehn Jahren Lkw. Er ist sich sicher, seine Spiegel hat er so eingestellt, dass er alles sieht. Täuscht er sich?

Ricos Fall ist ein typisches Beispiel: Fußgänger oder Radfahrer, die der Fahrtrichtung folgend die Abbiegestraße queren möchten, werden vom abbiegenden Fahrzeug erfasst und verletzt oder gar getötet. "Im Ermittlungsverfahren lautet der Vorwurf dann fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung", erklärt Tom Petrick.

Genau Ermittlung der Unfallursachen

Knackpunkt: "Derjenige, der wissentlich mit unzureichender Spiegeleinstellung abbiegt, nimmt die Verletzung oder Tötung von Menschen billigend in Kauf. Das kann laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in Strafsachen schon bedingt vorsätzlich sein und Vorsatztaten werden erheblich schärfer bestraft als Fahrlässigkeitsdelikte", betont der Anwalt. "Hier schauen die Ermittler genau hin." Wie genau, hängt von den konkreten Unfallfolgen ab. Besonders wenn Personen zu schaden kommen, werden in der Regel kaum Kosten und Mühen zur Ermittlung der Unfallursachen und Rekonstruktion gescheut.

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