8. Dezember: Die Autobahnkanzlei rät

"Vom Aufstellen eines Verkehrsschildes bis zur Verurteilung eines Verkehrssünders wegen der Nichtbeachtung desselben, ist es ein ellenlanger Weg.

Auf diesem bewegen sich eine Vielzahl von Beamten, deren Handeln wiederum vollständig durchreglementiert ist. Es müsste mit dem Teufel zugehen, wenn dabei keiner einen Fehler macht, auf dem man sich in einem Verfahren berufen kann“, meint Rechtsanwalt Peter Möller von der Autobahnkanzlei. Mehr Wissenswertes zum Thema Recht gibt auf der Internetseite www.autobahnkanzlei.de. Text: Peter Möller Datum: 08.12.2010

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Experte für Flottenmanagement und angewandte Mobilitätsangebote Rolf Lübke Mobilität, Fuhrpark (inkl. Wasserstoff-Expertise)
Beliebte Artikel Steffi Halm, Hahn Racing, Team Schwabentruck Truck-Rennsport Schwäbin auf Partnersuche Dekra Fokusbereiche legen 2023 zu Dekra wächst um acht Prozent