5.Dezember: Die Autobahnkanzlei rät

Die Zentrale der Autobahnkanzlei in Kromsdorf rät: Der Bußgeldkatalog ist keinesfalls unumstößlich. Der Richter muss im Gegenteil jeden Einzelfall genau unter die Lupe nehmen und dann das angemessene Bußgeld verhängen.

Es macht eben einen Unterschied, ob man mit 85 km/h mit 20 m Abstand gemessen wird oder mit 74 km/h bei 38 m Abstand. Im letzteren Fall würden viele Richter milde urteilen und ein punktefreies Bußgeld von 35 Euro aussprechen. Es kommt also auf den Einzelfall an. Mehr Wissenswertes zum Thema Recht gibt auf der Internetseite www.autobahnkanzlei.de. Text: Peter Möller Datum: 05.12.2010

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