Tipp von der Autobahnkanzlei Mellingen: Bußgeldverfahren sind Eilverfahren. Zwischen den einzelnen Schritten von Polizei, Behörde und Gericht liegen kurze Fristen.
Die Beamten müssen sich ganz schön sputen, um die Zeiten einzuhalten. Ein Blick auf den Zeitablauf lohnt sich also. Vom Blitzen bis zur Anordnung der Anhörung dürfen nicht mehr als 3 Monate vergehen. Ist mehr Zeit abgelaufen, kann man sich auf Verfolgungsverjährung berufen. Mehr Wissenswertes zum Thema Recht gibt auf der Internetseite www.autobahnkanzlei.de. Text: Peter Möller Datum: 04.12.2010