21. Dezember: Die Autobahnkanzlei rät

Erbsenzählerei breitet sich auf deutschen Straßen aus. Immer öfter werden die Blitzgrenzen nach unten gerückt.

Heutzutage haben Sie gute Chancen auf ein Blitzerfoto wenn Sie nur 7 km/h zu schnell gefahren sind. Wir meinen: Das ist nicht verfassungsmäßig. Mit Kanonen auf Spatzen schießen funktioniert in unserem Rechtsstaat nicht. Gegen solche Bagatellsanktionierungen sollte man sich wehren. Mehr Wissenswertes zum Thema Recht gibt auf der Internetseite www.autobahnkanzlei.de. Text: Peter Möller Datum: 21.12.2010

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