20. Dezember: Die Autobahnkanzlei rät

Wenn Sie in eine Radarfalle geraten sind, sollten Sie ein besonderes Augenmerk auf das Foto haben.

Sehen Sie zwischen Ihrem Auto und dem Messgerät Gras, Gestrüpp oder ähnliche bewegliche Gegenstände, macht eine Verteidigung mit Sicherheit Sinn. Vor dem Messgerät darf nämlich bis zu einer Distanz von vier Metern nichts stehen. Also mal wieder: Genau hinschauen lohnt sich. Mehr Wissenswertes zum Thema Recht gibt auf der Internetseite www.autobahnkanzlei.de. Text: Peter Möller Datum: 20.12.2010

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