18. Dezember: Die Autobahnkanzlei rät

Bei Rot über die Ampel? Eventuelle war die Gelbphase zu kurz.

Wenn es die Zeit zulässt, dann stoppen Sie doch mit der Stoppuhr auf Ihrem Handy einfach die Gelbphase, Sie haben damit vielleicht ein wichtiges Beweismittel in der Tasche, um ein Fahrverbot zu vermeiden. Mehr Wissenswertes zum Thema Recht gibt auf der Internetseite www.autobahnkanzlei.de. Text: Peter Möller Datum: 18.12.2010

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Experte für Flottenmanagement und angewandte Mobilitätsangebote Rolf Lübke Mobilität, Fuhrpark (inkl. Wasserstoff-Expertise)
Beliebte Artikel Irregulärer Wettbewerb Langzeitparker in Einsamkeit NUR ZUM EINMALIGEN GEBRAUCH. Prohibition, Cannabis, verboten, Ganja, Ampel, Blatt, Erlaubnis, Rotlicht, verbieten, Rot, Droge, Hanf, Stop, Unkraut, Warnung, Pflanze, Gras, Grün, Kraut, Stoff, Sucht, Vorsicht, isoliert, Betäubungsmittel, tabu, untersagt, Legalisierung von Cannabis Grenzwert bei 3,5 Nanogramm