16. Dezember: Die Autobahnkanzlei rät

So ziemlich alles, was Fahrer im Straßenverkehr falsch machen, bringt Punkte mit sich. Zeigt ein aufgebrachter Fahrer einem Polizisten, der gerade die Messanlage aufbaut, den „Stinkefinger“, kostet das beispielsweise fünf Punkte.

Besonders gemein: In strafrechtlichen Urteilen oder Strafbefehlen werden die Punkte nicht erwähnt. Da kann es im Nachhinein böse Überraschungen geben. Deswegen lieber einmal zuviel als einmal zu wenig Einspruch einlegen. Mehr Wissenswertes zum Thema Recht gibt auf der Internetseite www.autobahnkanzlei.de. Text: Peter Möller Datum: 16.12.2010

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