15. Dezember: Die Autobahnkanzlei rät

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten? Dann schreiben Sie sich auf, wie der Bußgeldbescheid zugestellt wurde. Waren Sie selbst zu Hause? Wer war zu Hause? Hat der Briefträger nach Ihnen gefragt? Hat er ohne zu klingeln, den Bußgeldbescheid in den Briefkasten eingeworfen?

Das ist alles wichtig und von großer Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens. Der Anwalt freut sich über eine Zuarbeit bezüglich der Zustellung des gelben Briefes. Mehr Wissenswertes zum Thema Recht gibt auf der Internetseite www.autobahnkanzlei.de. Text: Peter Möller Datum: 15.12.2010

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