11. Dezember: Die Autobahnkanzlei rät

Wer Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegt, muss nicht zwingend auch an einem Gerichtstermin teilnehmen. Viele Angelegenheiten werden nämlich ohne Verhandlungstermin in sogenannten Beschlussverfahren erledigt.

Steht fest wer der Fahrer war, muss der Richter die Identität während der Verhandlung auch nicht mehr feststellen. In der Regel befreit er den Fahrer auf dessen Antrag dann von seiner Anwesenheitspflicht. Den Antrag sollte aber sicherheitshalber ein Anwalt schreiben. Mehr Wissenswertes zum Thema Recht gibt auf der Internetseite www.autobahnkanzlei.de. Text: Peter Möller Datum: 11.12.2010

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