Zulassung 2024​ ​möglich: HVO 100 auf der Zielgeraden

Zulassung 2024​ ​möglich
HVO 100 auf der Zielgeraden

Flotten warten auf die Zulassung des alternativen Kraftstoffes HVO 100. Ein Starttermin 2024 ist möglich - wenn zwei Gremiem zustimmen.

HVO 100 auf der Zielgeraden
Foto: HARRY ZDERA

Der Hamburger Ver- und Entsorger Otto Dörner steigt um – auf hydrierte Pflanzenöle (HVO) als alternativen Treibstoff. Für den breiten Flotteneinsatz braucht es aber noch den Abschluss eines Gesetzgebungsverfahren.

Denn der aktuelle Rechtsrahmen erlaubt das Inverkehrbringen von HVO100 derzeit nur für Anwendungen außerhalb des Straßenverkehrs wie Schiffe, Züge, Bau- und Agrarmaschinen, sagt Norman Wendt, Leiter Nachhaltige Mobilität beim Wirtschaftsverband Fuels und Energie (en2X). Auch Stadtbusse und schwere Nutzfahrzeugen dürfen HVO 100 tanken, wenn sie im öffentlichen Auftrag unterwegs sind. Das regelt das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz.

Nutzung für privatwirtschaftliche Flotten verwehrt

„Ohne eine Aufnahme in die 10. Bundesimmissionsschutzverordnung bleibt privatwirtschaftlichen Flotten, wie in der Logistik oder bei Fernbussen, die Nutzung von HVO 100 weiterhin verwehrt“, sagt Wendt. Das Unternehmen Dörner etwa plant den Einsatz für einen Teil der Flotte. Am Standort Nützen im Norden von Hamburg werden demnach schon seit Anfang Januar sämtliche Baugeräte und Produktionsmaschinen mit HVO betrieben.

Die Anpassung der 10. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV, siehe Kasten) muss allerdings noch durch Kabinett und Bundesrat. „Einen Kabinettsbeschluss dazu könnte es voraussichtlich am 22. November geben; wenn sich danach ein Termin findet, könnte die Zustimmung des Bundesrates noch in diesem Jahr erfolgen“, sagt der Experte. Laut dem Verordnungstext sei dann ein Inkrafttreten sechs Monate nach Veröffentlichung europarechtlicher Vorgaben (AFIR) vorgesehen. Das heißt, das Gesetz kann Mitte April in Kraft treten – vorbehaltlich der Zustimmung des Kabinetts.

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