Verbände erwarten Urteil: Brenner: EuGH entscheidet

Verbände erwarten Urteil
Brenner: EuGH entscheidet

Am Dienstag ist es soweit: Der EuGH entscheidet über die Anti-Transitmaßnahmen Österreichs. Der Arbeitskreis Alpentransit erwartet eine Lösung für Streit um den Lkw-Verkehr auf der Brennerroute.

Brenner: EuGH entscheidet
Foto: Thomas Küppers

Maßnahmen für Lkw-Verkehr auf Brennerroute

Blockabfertigung, sektorale Fahrverbote, Nachtfahrverbote - das sind die Maßnahmen, mit denen Österreich beziehungsweise das Land Tirol den Lkw-Verkehr auf der Brenneroute steuert - oder blockiert, je nach Sichtweise.

EuGH verhandelt Klage Italiens

Gegen diese Maßnahmen klagt Italien im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Nach Angaben des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) findet am kommenden Dienstag, 21. April, die mündliche Verhandlung in dem Verfahren statt.

EU-Kommission ist Streithelferin in dem Verfahren

Wie wichtig das Thema ist, zeigt sich auch darin, dass die EU-Kommission die Klage als Streithelferin unterstützt. In der Rechtssache C-524/24 wird ein Verstoß Österreichs gegen das Grundprinzip des freien Warenverkehres geltend gemacht, da Maßnahmen wie das Sektorale Fahrverbot, das Nachtfahrverbot, das Winterfahrverbot und die Blockabfertigungen nicht mit EU-Recht vereinbar sind.

Branche hofft auf Entscheidung

Der Arbeitskreis Alpentransit, in dem der BGL neben anderen europäischen Transportverbänden vertreten ist, begrüßt die mündliche Verhandlung. Die Rechtssache sei für das europäische Transportgewerbe von herausragender Bedeutung,

Lkw-Staus belasten Wirtschaft

"Die Behinderungen im Brennertransit sind für das Transportgewerbe seit langem untragbar", heißt es in einer Mitteilung des BGL. Nicht nur die Wirtschaft, insbesondere das mittelständische Transportgewerbe, und die Lkw-Fahrer sind demnach betroffen, sondern auch die Anwohner im bayerischen Inntal.

Behinderung des freien Warenaustausches

In zahlreichen Regierungsgesprächen unter Beteiligung der Anrainerstaaten und der EU-Kommission konnte demnach bisher keine Lösung gefunden werden. "Die einseitigen Transitbeschränkungen Österreichs auf einem der Hauptkorridore der TEN-T-Netze bestehen weiterhin", so der BGL. "Insbesondere die Lkw-Staus von bis zu 80 Kilometer an Tagen mit Blockabfertigung sind für alle Beteiligten unzumutbar. Der Warenaustausch innerhalb der Europäischen Union ist massiv behindert".

Der Arbeitskreis Alpentransit geht davon aus, dass der EuGH die von Österreich praktizierten Anti-Transitmaßnahmen als unzulässig betrachten wird. In der Vergangenheit hatte der EuGH bereits zweimal festgestellt, dass das Sektorale Fahrverbot mit EU-Recht unvereinbar ist. "Es wäre ein überfälliges Signal für eine Stärkung des Binnenmarktes. Ein funktionierender Binnenmarkt ist gerade in Zeiten globaler Handelshemmnisse von vitaler Bedeutung für den freien Warenverkehr und freien Handel in der Europäischen Union", so die Verbände.

Im Arbeitskreis Alpentransit sind neben dem BGL die Straßentransportverbände AISÖ (Österreich), ANITA (Italien), FNTR (Ffrankrecih), ITD (Dänemark), NLA (Dänermark, Schweden, Norwegen), TLN (Niederlande) und der Weltverband IRU vertreten.