Verschiebung der Nachhaltigkeits-Berichtspflicht

Nachhaltigkeits-Berichtspflicht verschoben
Europäische Parlament stimmt dem Vorschlag zu

Das Europäische Parlament stimmt der Verschiebung der Nachhaltigkeits-Berichtspflicht gemäß Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu. Wie es jetzt weitergeht.

NUR ZUM EINMALIGEN GEBRAUCH. Kaufmann, Büroangestellter, Stapel, Schreibarbeit, Büro, Mann, working, überarbeiten, Schreibtisch, managen, Arbeitsbelastung, Geschäftsführer, Administrator, Schreinem, Stress, viel, Akten, Ordner, Mitarbeiter, voll, Dokumente, Papier, Verkäuferin, Job, Verwaltung, Archiv, Buchhaltung, Bürokratie, Archivierung, Business, Rechnungswesen, Bleistift, Bündel, Schreibkram
Foto: Adobe Stock - stokkete

Das Europäische Parlament hat dem sogenannten Stop-the-Clock-Vorschlag zugestimmt. Dabei geht es um die zeitliche Verschiebung der Nachhaltigkeits-Berichterstattung gemäß Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Jetzt geht das Ganze zunächst einmal an den Rat der Europäischen Union.

CSRD-Berichtspflicht um 2 Jahre verschieben

Der Stop-the-Clock-Entwurf sieht vor, dass die berichtspflichtigen Unternehmen erst zwei Jahre später einen entsprechenden Report vorlegen müssen. Die Unternehmen, die in der zweiten Welle (Wave 2) erstmals für das Geschäftsjahr 2025 unter die neue Berichtspflicht gefallen werden, sollen so mehr Zeit für die Vorbereitung erhalten.

Überführung in EU- und nationales Recht noch 2025

Im nächsten Schritt muss der Rat der Europäischen Union dem Stop-the-Clock-Vorschlag zustimmen. Sobald dies der Fall ist, kann der Entwurf zunächst in geltendes EU-Recht und anschließend in nationales Recht überführt werden. Geht es nach der EU-Kommission, soll das zum 31. Dezember 2025 der Fall sein.