Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Die Berechnung der Trassenpreise für den Eisenbahnverkehr in Deutschland verstößt gegen EU-Recht. Branchenverbände und Unternehmen verstärken ihre Forderung nach einer schnellen Reform der Trassenpreise.
Streit um Trassenpreisbremse
Grundlage der Verhandlungen vor dem EuGH war ein Vorabentscheidungsverfahren des Verwaltungsgerichts Köln. Anhängig waren Klagen der DB InfraGo und mehrerer Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zur Trassenpreisbremse im Schienenpersonennahverkehr. Gerade die EVU sehen den Schienenpersonenfernverkehr und den Schienengüterverkehr ungerechterweise stark und unfair belastet, während der öffentlich finanzierte Schienenpersonennahverkehr durch die gesetzlich vorgegebene Trassenpreisbremse bislang profitiert (siehe Kasten). "Das EuGH-Urteil schafft aus Sicht des BMV Rechtssicherheit und wird bei den internen Prüfungen des BMV für eine Reform des Trassenpreissystems in die Überlegungen einbezogen", so teilt ein Sprecher des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) nach dem Urteil mit. Sollte der EuGH die Unionsrechtswidrigkeit der Trassenpreisbremse feststellen, wären die Entgeltgenehmigungen materiell rechtswidrig zu Stande gekommen, teilt der Ministeriumssprecher mit. Dann dürfte die Trassenpreisbremse durch die Bundesnetzagentur bei der Genehmigung der Trassenpreise künftig nicht mehr angewendet werden. Und es müsste eine andere Verteilung der Kosten auf die unterschiedlichen Verkehrsarten auf der Schiene überlegt werden.
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