Lang-Lkw Typ 1: Berlin öffnet Netz bis 2033

Neue Regeln für den Lang-Lkw Typ 1
Berlin öffnet Straßennetz – Verlängerung bis 2033

Der Lang-Lkw Typ 1 soll künftig auch in Berlin fahren dürfen. Zudem plant der Bund eine Verlängerung bis Ende 2033. Für andere Lang-Lkw soll die Positivliste um neue Strecken wachsen.

Berlin öffnet Straßennetz – Verlängerung bis 2033
Foto: Fotografie von Engels/Uli Schneider

Das Bundesverkehrsministerium hat den Entwurf der 14. Änderungsverordnung zur Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV) vorgelegt. Nach Angaben der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld sieht der Verordnungsentwurf unter anderem vor, die sogenannte Positivliste für die Lang-Lkw-Typen 2 bis 5 um 112 zusätzliche Relationen zu erweitern.

Befristung bis 2033 verlängern

Zudem sei vorgesehen, die bislang befristete Zulassung des Lang-Lkw Typ 1 über 2026 hinaus zu verlängern, und damit die Grundlage für einen künftigen Regelbetrieb zu schaffen. Im Gespräch war zuletzt eine weitere Verlängerung um sieben Jahre, also bis 2033. Außerdem soll das Berliner Streckennetz für den Lang-Lkw Typ 1 freigegeben werden. Das bestätigt ein Sprecher der Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU).

Berlin bewertet Lang-Lkw Typ 1 positiv

„Der Lang-Lkw Typ 1 ist als innovatives Fahrzeugkonzept regelmäßig Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen und wurde in allen anderen Bundesländern in der Vergangenheit erfolgreich eingesetzt, Verkehrssicherheitsdefizite sind nicht bekannt“, so der Sprecher. Gleichermaßen ermögliche die im Vergleich zu herkömmlichen Sattelkraftfahrzeugen verlängerte Ladefläche eine höhere Transporteffizienz, wodurch sich die Anzahl der gefahrenen Lkw-Kilometer und folglich auch der Ausstoß klimaschädlicher Gase deutlich verringern lässt. „Diese Erkenntnisse waren für das Land Berlin Anlass, die Öffnung der landeseigenen Straßen hinsichtlich für einen Einsatz des Lang-Lkw Typ 1 erneut zu prüfen und positiv zu bewerten“, so heißt es.

Abfuhr für die Lkw-Typen 2 bis 5

Eine Abfuhr gibt der Senat weiter den Lkw-Typen 2 bis 5. „Es wird gegenwärtig keine durchgängige Streckenführung gesehen, die von der Belastungsfähigkeit – insbesondere bei den Brücken -Abbiegeradien und Verkehrsfrequenz sowie mit Blick auf Sicherheit und Unfallgeschehen geeignet wäre, dauerhaft den Verkehr der Lang-Lkw-Typen 2–5 aufzunehmen.“ Währenddessen stecken die europäischen Verhandlungen zum Thema Maße und Gewichte – und auch zum grenzüberschreitenden Einsatz von Lang-Lkw – weiter in den Trilogverhandlungen zwischen EU-Rat und EU-Parlament, unter Zuhilfenahme der EU-Kommission.

In Kürze: die Key Facts

  • Lang-Lkw Typ 1: verlängerter Sattelzug mit bis zu 17,88 Metern Gesamtlänge
  • Aktuelle Befristung: bis 31. Dezember 2026
  • Geplante Verlängerung: bis 31. Dezember 2033
  • Berlin: soll künftig für den Lang-Lkw Typ 1 geöffnet werden
  • Positivliste: soll um weitere Strecken für Lang-Lkw der Typen 2 bis 5 erweitert werden
  • Verordnungsentwurf: 14. Änderungsverordnung zur Lang-Lkw-Ausnahmeverordnung
  • Federführung: Bundesministerium für Verkehr
  • Stand des Entwurfs: 14. Juli 2026
  • Branchenforderung: DSLV fordert weiterhin eine vollständige Entfristung des Typ 1
  • Bedeutung: längere Zulassung erhöht die Investitions- und Planungssicherheit für Transportunternehmen