Monocam: Gericht bestätigt Handy-Blitzer

Gericht erlaubt Monocam-Blitzer
Jetzt wird es eng für Handy-Sünder

Ein Gerichtsurteil macht den Weg frei: Monocams dürfen nun offiziell Handy-Verstöße erfassen. Rheinland-Pfalz setzt als erstes Bundesland auf die KI-Technik – und weitere könnten folgen. Die Fakten.

Jetzt wird es eng für Handy-Sünder
Foto: Jan Bergath

Stop-and-Go auf der Autobahn. Da kann man sich doch einen schnellen Blick aufs Handy erlauben ... doch der Hightech-Kamera auf der Brücke entgeht nichts. Die sogenannte Monocam hat das Vergehen längst erkannt. Sekunden später landet das Bild des Autofahrers in der Datenbank und wird mittels künstlicher Intelligenz überprüft. Ein Beamter sichtet es – das Bußgeld ist nur noch Formsache. Tage später flattert der Bescheid ins Büro: 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Monocam und Datenschutz: Ist der Handy-Blitzer rechtlich zulässig?

Aber war da nicht etwas mit Massenüberwachung und Datenschutz? Nein, das Amtsgericht Trier hat aktuell bestätigt, dass die mit einer Monocam festgestellten Handyverstöße rechtlich gültig sind. Die darauf basierenden Bußgelder dürfen entsprechend verhängt werden (AZ. 27c OWi 8041 Js 2838/23). Das Gericht entschied, dass die automatisierte Erfassung und Auswertung durch künstliche Intelligenz keine unrechtmäßige Massenüberwachung darstellt. Vielmehr diene das System ausschließlich der Ahndung von Verkehrsverstößen und verstoße nicht gegen Datenschutzrichtlinien, so die Richter.

Erfolgreicher Testlauf: hunderte Verstöße registriert

Diese Entscheidung ebnet nun den Weg für einen flächendeckenden Einsatz der Monocam in Rheinland-Pfalz. Das Bundesland hatte bereits im vergangenen Jahr ein Pilotprojekt durchgeführt, um die Technologie zu testen. Innenminister Michael Ebling (SPD) bezeichnete den Blitzer-Einsatz als Erfolg. Laut seinem Ministerium wurden mit dem Gerät bei Trier 327 Handy-Verstöße am Steuer festgestellt, bei einem zweiten Test auf der A60 bei Mainz 941. Das Ministerium sieht darin Grund genug, die Technik landesweit einzuführen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Jährlich ereignen sich in Rheinland-Pfalz rund 1.000 Unfälle durch Ablenkung. Das Pilotprojekt zeige, dass die Monocam präventiv wirkt und zur Verkehrssicherheit beiträgt.

"Das Pilotprojekt belegt, dass die Monocam eine präventive Wirkung hat und geeignet ist, die Verkehrssicherheit in Rheinland-Pfalz zu erhöhen. Deshalb wollen wir als erstes Bundesland die Monocam einführen“, sagte Innenminister Michael Ebling.
MdI RLP

„Das Pilotprojekt belegt, dass die Monocam eine präventive Wirkung hat und geeignet ist, die Verkehrssicherheit in Rheinland-Pfalz zu erhöhen. Deshalb wollen wir als erstes Bundesland die Monocam einführen“, sagt Innenminister Michael Ebling.

Wie funktioniert die Monocam?

Die Monocam wird bereits von der niederländischen Polizei eingesetzt. Das System arbeitet ähnlich wie bereits bekannte Abstands- und Geschwindigkeitsüberwachungssysteme und beobachtet den Verkehrsfluss aus einer erhöhten Position. Während der Fahrt analysiert eine künstliche Intelligenz in Echtzeit, ob ein Fahrer ein Handy in der Hand hält. Erkennt das System einen Verstoß, speichert es automatisch die relevanten Bilder. Doch nicht jede erfasste Aufnahme führt sofort zu einem Bußgeld. In einem zweiten Schritt überprüft ein Beamter die Bilder und entscheidet, ob tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Erst wenn der Verstoß bestätigt wird, leitet die zuständige Behörde ein Bußgeldverfahren ein. Befürworter sehen in der Monocam ein effektives Mittel zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Kritiker hingegen äußern Bedenken bezüglich des Datenschutzes und warnen vor einer zunehmenden Überwachung im Straßenverkehr.

Der Handy-Blitzer kommt, um zu bleiben

Mit der Einführung der Monocam und der gerichtlichen Bestätigung ihrer Rechtmäßigkeit ist klar: Die Überwachung von Handy-Verstößen am Steuer wird künftig strenger. Rheinland-Pfalz geht mit der neuen Technologie voran – und es ist nur eine Frage der Zeit, bis weitere Bundesländer nachziehen.