Lang-Lkw im Ländle: Neue Kriterien ab 2024

Lang-Lkw im Ländle
Neue Kriterien ab 2024

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat die Vorgaben für die Streckenfreigabe für Lang-Lkw der Typen 2 bis 5 überarbeitet. Zentrales Kriterium ist die Prüfung der Befahrbarkeit.

Elflein Lang-Lkw Startschuss
Foto: Thomas Küppers

Die neuen Kriterien für die Streckenfreigabe für Lang-Lkw der Typen 2 bis 5 soll nach Angaben des baden-württembergischen Verkehrsministeriums ab 2024 gelten. Ob Lang-Lkw der Typen 2 bis 5 künftig einen Streckenabschnitt befahren dürfen, entscheide das Kriterium der Befahrbarkeitsprüfung. Dabei stehe vor allem die Verkehrssicherheit im Fokus. Darunter fallen unter anderem ausreichend große Nothaltebuchten in Tunneln, Aufstellflächen vor Bahnübergängen und insbesondere die Gegebenheiten in Ortslagen.

„Ziel der Befahrbarkeitsprüfung als künftig einziges Kriterium ist für mich, Lang-Lkw auch auf problemlos befahrbaren, langen Strecken zuzulassen, dabei aber Ortsdurchfahrten möglichst zu vermeiden“, sagt Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne). Die bisherigen Kriterien seien im Hinblick auf die im Koalitionsvertrag getroffenen Aussagen zum künftigen Einsatz von Lang-Lkw überarbeitet worden. Vertreterinnen und Vertreter aus Verbänden und Wirtschaft waren demnach an dem Prozess beteiligt.