TEN-V-Megaprojekte: Kosten steigen, 2030 verfehlt

TEN-V-Megaprojekte: Kosten und Verzug
Rechnungshof: TEN-V-Kernnetz bis 2030 unerreichbar

Rechnungshof aktualisiert TEN-V-Prüfung: Reale Kosten der Megaprojekte steigen auf 82 %, Verzögerungen im Schnitt 17 Jahre. EU-Kernnetz bis 2030 gilt als unerreichbar. EU-Mittel: 15,3 Mrd. Euro.

Baurabeiten an der Rail Baltica
Foto: RB Rail AS

Die Milliardenprojekte für Europas Verkehrsachsen geraten zunehmend aus dem Takt: Baukosten steigen, Zeitpläne rutschen, und das politische Ziel, das TEN-V-Kernverkehrsnetz bis 2030 zu vollenden, ist nach Einschätzung des Europäischen Rechnungshofs inzwischen nicht mehr erreichbar. Das geht aus einem aktualisierten Bericht hervor, der eine Prüfung aus dem Jahr 2020 fortschreibt.

Die Gründe für die Verschlechterung bei den Bauvorhaben

Die Prüfer begründen die Verschlechterung unter anderem mit den Folgen der Corona-Pandemie, dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, neuen rechtlichen Anforderungen sowie technischen Hürden. Während der Rechnungshof 2020 noch davon ausging, die Fertigstellung bis 2030 sei „wahrscheinlich nicht zu erreichen“, lautet das Urteil nun: „Es ist nicht zu erreichen.“

Turtelboom: „Wir sind noch weit davon entfernt“

„Mit den zentralen Verkehrsinfrastrukturen der EU soll Europa neu gestaltet werden, um die Menschen einander näherzubringen und wirtschaftliche Aktivitäten zu erleichtern“, sagt Annemie Turtelboom, zuständiges Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. Drei Jahrzehnte nach der Planung vieler Vorhaben sei man jedoch noch weit davon entfernt, die angestrebten Verbesserungen im Personen- und Güterverkehr europaweit zu realisieren.

Kosten steigen real um 82 Prozent: Rail Baltica und Lyon–Turin als Treiber

Besonders deutlich ist der Trend bei den Kosten: Bei den acht betrachteten Megaprojekten lag der reale Kostenanstieg (ohne Inflation) 2020 noch bei 47 Prozent gegenüber den ursprünglichen Schätzungen – inzwischen beziffert der Rechnungshof ihn auf 82 Prozent.

Als wesentliche Treiber nennt der Bericht eine mangelhafte Finanzplanung bei einzelnen Großprojekten:

  • Rail Baltica: Kostenexplosion von +160 Prozent in den vergangenen sechs Jahren.
  • Eisenbahnverbindung Lyon–Turin: +23 Prozent in den vergangenen sechs Jahren.
  • Kanal Seine–Nord Europe: Baukosten seit Projektstart insgesamt verdreifacht, zuletzt moderaterer Anstieg (+9 Prozent in den vergangenen sechs Jahren).

Die höhere Gesamtrechnung führt laut Rechnungshof nicht automatisch zu höheren EU-Anteilen, weil die Kofinanzierung nicht direkt an die Gesamtkosten gekoppelt sei. Dennoch erhielten die acht Projekte seit 2020 zusätzliche EU-Finanzhilfen von 7,9 Milliarden Euro. Insgesamt seien damit nun 15,3 Milliarden Euro an EU-Geldern für diese Vorhaben ausgezahlt worden.

Verzögerungen steigen auf durchschnittlich 17 Jahre

Noch drastischer fällt die Bilanz bei den Zeitplänen aus. Der Rechnungshof hatte 2020 eine durchschnittliche Verzögerung von elf Jahren festgestellt. Der aktualisierte Bericht zeigt: Für die fünf Megaprojekte, zu denen aktuelle Daten vorliegen, beträgt der Rückstand jetzt im Schnitt 17 Jahre.

Mehrere prominente Vorhaben sind deutlich später als ursprünglich geplant:

  • Baskisches Dreieck: ursprünglich bis 2010, später bis 2023 vorgesehen – jetzt frühestens 2030, realistischer aus Sicht der Projektträger 2035.
  • Lyon–Turin: Eröffnung jetzt 2033 (statt 2015 bzw. 2030).
  • Brenner-Basistunnel: frühestens 2032 (statt 2016 bzw. 2028).
  • Kanal Seine–Nord Europe: ursprünglich 2010, später 2028 – jetzt gilt 2032 als wahrscheinlicher Termin.

Die Schlussfolgerung des Rechnungshofs ist entsprechend eindeutig: Das TEN-V-Kernnetz wird bis 2030 verfehlt.

Kommission nutzte Rechtsinstrument selten – neue TEN-V-Regeln sollen stärken

Kritisch sehen die Prüfer zudem, dass die EU-Kommission das zentrale – allerdings nur begrenzt wirksame – Rechtsinstrument aus der TEN-V-Verordnung von 2013 (Artikel 56) nur einmal genutzt habe, um Erklärungen für Verzögerungen einzuholen – und bei keinem der acht untersuchten Megaprojekte.

Die jüngste Überarbeitung der TEN-V-Verordnung könnte nach Einschätzung des Rechnungshofs die Rolle und Befugnisse der Kommission bei der Überwachung der Fertigstellung stärken. Die Wirkung dürfte jedoch vor allem künftige Megaprojekte betreffen – und hänge letztlich davon ab, ob die Mitgliedstaaten die Regeln tatsächlich umsetzen und einhalten.

Hintergrund: Was ist TEN-V – und welche Projekte sind betroffen?

Das Transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) bildet das Rückgrat des europäischen Straßen-, Schienen-, Binnenwasserstraßen-, See- und Luftverkehrs. Megaprojekte, häufig grenzüberschreitend, sollen Engpässe beseitigen und die Mobilität in Europa verbessern. 2013 hatten die Mitgliedstaaten vereinbart, das Kernnetz bis 2030 fertigzustellen.

Der aktualisierte Bericht betrachtet Entwicklungen bei acht Vorhaben, darunter Rail Baltica, Lyon–Turin, Brenner-Basistunnel, das Baskische Dreieck, die Fehmarnbelt-Querung, der Kanal Seine–Schelde sowie weitere Straßen- und multimodale Projekte in insgesamt 13 EU-Ländern.

In Kürze: die Key Facts

  • Quelle/Report: Europäischer Rechnungshof, Update zu TEN-V-Megaprojekten (Aktualisierung des Sonderberichts 10/2020; Sonderbericht 02/2026 genannt)
  • Kernaussage: Fertigstellung des TEN-V-Kernverkehrsnetzes bis 2030 ist „nicht zu erreichen“
  • Hauptprobleme: Kostensteigerungen, Projektverzögerungen, neue rechtliche Anforderungen, technische Hürden, Kriseneffekte (Covid-19, Krieg gegen die Ukraine)
  • Kostenentwicklung (real, ohne Inflation): +47 % (Stand 2020) +82 % (aktueller Bericht)
  • Kosten-Treiber (Beispiele): Rail Baltica +160 % (6 Jahre); Lyon–Turin +23 % (6 Jahre); Kanal Seine–Nord Europe: seit Start insgesamt verdreifacht
  • EU-Finanzierung: zusätzliche EU-Hilfen seit 2020: 7,9 Mrd. €; insgesamt ausgezahlt: 15,3 Mrd. €
  • Zeitverzug: Ø 11 Jahre (Bericht 2020) Ø 17 Jahre (aktuell; 5 Projekte mit Daten)
  • Projekttermine (Auswahl): Brenner-Basistunnel frühestens 2032; Lyon–Turin 2033; Kanal Seine–Nord Europe wahrscheinlich 2032; Baskisches Dreieck frühestens 2030 (realistisch 2035)
  • Governance: Kommission nutzte Artikel 56 (TEN-V-VO 2013) nur einmal; neue TEN-V-Regeln sollen Monitoring stärken
  • Betroffene Projekte (8): Rail Baltica; Lyon–Turin; Brenner-Basistunnel; Baskisches Dreieck; Seine–Schelde; A1 Rumänien; Fehmarnbelt-Querung; E59 zu Häfen in Polen
  • Betroffene Länder (13): Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Spanien, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Österreich, Polen, Rumänien, Finnland