Im vergangenen Oktober hat der Europäische Gerichtshof die Klagen von sieben EU-Staaten gegen das sogenannte Mobilitätspaket I abgewiesen – bis auf die Rückkehrpflicht. Letztere verlangte, dass Fahrzeuge, die im EU-Ausland im gewerblichen Güterverkehr unterwegs sind, spätestens alle acht Wochen in den Niederlassungsstaat zurückkehren müssen. De facto ein letzter legislativer Versuch, die Wettbewerbsverzerrung durch osteuropäische Lkw-Flotten, die dauerhaft durch Westeuropa rollen, einzudämmen.
Der EuGH zweifelte jedoch an der Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme und berief sich darauf, dass er nicht über ausreichende Informationen für deren Beurteilung verfüge. Damit war die Rückkehrpflicht außer Kraft, nachdem sie sich in der Praxis ohnehin als Farce entpuppt hatte.
EU-Kommission stand Rückkehrpflicht immer kritisch gegenüber
Die (alte) Europäische Kommission hätte nun also entsprechende Informationen bzw. eine Studie vorlegen müssen, um die Rückkehrpflicht zu retten. Dazu wird es wohl auch unter der neuen Kommission nicht kommen. Dies geht aus der Antwort des neuen Verkehrskommissars Apostolos Tzitzikostas auf eine schriftliche Anfrage der EU-Abgeordneten Johan Danielsson und Estelle Ceulemans (beide Fraktion S&D) hervor.
Die Rückkehrpflicht würde Ineffizienz sowie unnötige Umweltverschmutzung und Abgasemissionen bedeuten, daher sehe die Kommission keinen Grund, hier gesetzgeberisch aktiv zu werden. Die (alte wie offensichtlich auch die neue) EU-Kommission habe diesen Teil des Mobilitätspakets ohnehin nie befürwortet. Sie wolle die Auswirkungen der EuGH-Entscheidung auf die Arbeitsbedingungen der Lkw-Fahrer aber im Auge behalten.