EU-Kommission: Lang-Lkw darf über die Grenze

EU-Kommission will mehr Flexibilität
Lang-Lkw darf über die Grenze

Längere und schwerere Lkw sollen leichter über die Grenze kommen, Null-Emissions-Lkw mehr Gesamtgewicht bekommen - was die EU-Kommission im Greening Freight Package vorschlägt und wie die Reaktionen ausfallen.

Lang-Lkw darf über die Grenze
Foto: Matthias Rathmann

Extra lang“ – so steht es in schwarzen Lettern auf dem Heck des niederländischen Lkw. Bei in Deutschland zugelassenen 25-Meter-Kombinationen prangt in der Regel der Hinweis „Lang-Lkw“ hinten auf dem Fahrzeug. Zwischen den beiden Staaten dürfen die großen Einheiten seit September 2021 verkehren. Basis ist ein bilaterales Abkommen, das für zunächst drei Jahre zwischen Deutschland und den Niederlanden gilt. Nach den Vorschlägen der EU-Kommission könnten längere Lkw-Kombinationen – ebenso wie schwerere – künftig vermehrt und vereinfacht die Grenzen der Mitgliedstaaten passieren, ohne dass es ein bilaterales Abkommen braucht. Das sieht das nun vorgestellte Greening Freight Package vor. Es ist Teil des europäischen Green Deals.

Mit dem neuen Paket, das viele Einzelmaßnahmen umfasst, will die Brüsseler Behörde weitere Anreize setzen, um die CO2-Emissionen im Güterverkehr zu senken. Auf dessen Konto gehen nach Angaben der Kommission 30 Prozent der verkehrsbedingten Emissionen. Einen Beitrag zur Dekarbonisierung sollen der Einsatz von Null-Emissions-Lkw sowie von CO2-effizienteren längeren und schwereren Lkw leisten. Überdies macht die EU-Kommission Vorschläge für ein besseres Verkehrsmanagement auf der Schiene und gibt Unternehmen ein neues Instrument zum Messen und Ausweisen der CO2-Emissionen an die Hand (siehe unten).

Im Schienengüterverkehr baut die Kommission auf eine übergeordnete Planung. Die grenzüberschreitende Koordination solle verbessert, die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit erhöht werden. Die Behörde sieht es als wenig effektiv an, dass die derzeitigen Regeln fürs Kapazitätsmanagement jährlich, manuell und auf nationaler Ebene festgelegt werden. Das führe zu Verspätungen an den Grenzen, sei dem grenzüberschreitenden Verkehr also nicht zuträglich, auf den rund die Hälfte des Schienengüterverkehrs entfällt. Der Vorschlag der Kommission baut auf das „Timetable Redesign Project“ (Projekt zur Fahrplan-Neugestaltung) auf. Ziel sind verlässliche Fahrpläne und flexible, an den Bedarf der Lieferketten angepasste Zugabfahrten.

Was den Güterverkehr auf der Straße angeht, regt die Kommission eine Überarbeitung der Richtlinie 96/53/EG über die höchstmöglichen Abmessungen und Gewichte an. Damit will sie den Einsatz von längeren und schwereren Lkw-Kombinationen zwischen den Mitgliedstaaten vereinfachen und durch erhöhte Gewichtsgrenzen für Null-Emissions-Fahrzeuge Anreize für deren Einsatz geben. So soll für Elektro- oder Wasserstoff-Lkw künftig ein Gewichtslimit von 44 Tonnen gelten. Aktuell sind es 42 Tonnen. Das Mehrgewicht dient als Ausgleich für den schweren Antrieb, besonders Elektro-Lkw bringen durch ihre Batteriepacks deutlich mehr Kilos auf die Waage. Kommen diese Saubermänner im Vor- und Nachlauf zum Kombinierten Verkehr zum Einsatz, ist nach den Plänen der EU-Kommission sogar ein Gewicht von 48 Tonnen möglich. Auch bei der maximalen Achslast der Lkw setzt die Kommission an und will diese von 11,5 auf 12,5 Tonnen erhöhen.

Von der Tonnage zur Länge: Auch hier will die Behörde den Fahrzeugbauern mehr Spielraum geben. Damit die Ladefläche etwa wegen erforderlicher Batterien oder Wasserstoffflaschen nicht verkürzt wird, darf ein Lkw mit emissionsfreiem Antrieb bis zu 90 Zentimeter mehr messen. Regeln will die Kommission auch die Lkw-Längen im Segment der Fahrzeugdistribution: Angestrebt wird eine maximale Ladelänge von 20,75 Metern; vorne soll die Ladung maximal 0,5 Meter und hinten 1,5 Meter überstehen dürfen.

Unter diesen Bedingungen dürfen Lang-Lkw über die Grenze

Noch länger sind nur die Lang-Lkw-Typen 2 bis 5 mit Maßen von bis zu 24 beziehungsweise 25,25 Metern. Sie sollen – wie aktuell schon zwischen den Niederlanden und Deutschland – künftig die Grenzen passieren dürfen, ohne dass dafür noch bilaterale Abkommen nötig sind. Die Kommission knüpft daran aber Bedingungen: Die Kombinationen dürften nur zwischen Staaten fahren, die diese Fahrzeuge bereits zulassen, erklärt der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) gegenüber der Fachzeitschrift trans aktuell. „Dabei gilt das niedrigste in einem der Staaten zulässige Gesamtgewicht sowie die niedrigste Länge.“

So hätten Lang-Lkw zwischen Deutschland und Dänemark freie Fahrt und es bräuchte kein bilaterales Abkommen mehr. Jedoch gilt laut DSLV: „Die Lang-Lkw dürfen die Grenze überfahren, aber nur mit deutschen Maßen und Gewichten, also mit maximal 25,25 Metern und maximal 40 Tonnen.“ Und wie verhält es sich beim Einsatz des von Schmitz Cargobull propagierten EcoDuo, der auf 31,50 Meter Länge kommt und in Spanien oder Finnland im Einsatz ist? „Würden sowohl Spanien als auch Frankreich diese Fahrzeuge bei sich zulassen, dürfen diese grenzüberschreitend fahren, ohne dass ein bilaterales Abkommen nötig wäre.“ Der grenzüberschreitende Einsatz von Lang-Lkw soll aber auf fünf Jahre befristet werden.

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