Entlastung durch Omnibus

Vereinfachung von EU-Vorschriften
Entlastung durch Omnibus

Die EU-Kommission will EU-Vorschriften vereinfachen und so Unternehmen entlasten. Betroffen sind die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD).

Entlastung durch Omnibus

Die Wünsche der Unternehmen wurden erhört – jedenfalls in Brüssel: Unter dem Überbegriff Omnibus hat die EU-Kommission ein Vorschlagpaket zur Vereinfachung von Vorschriften vorgelegt, etwa der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), Taxonomie und des CO₂-Ausgleichsmechanismus (CBAM).

Die Kommission will dadurch den Verwaltungsaufwand bis zum Ende ihrer Amtszeit um 25 Prozent, für Mittelständler sogar um 35 Prozent, reduzieren. Ziel ist es, die Komplexität der EU-Anforderungen für alle, insbesondere aber für mittelständische Unternehmen, zu verringern, indem bestimmte rechtliche Erfordernisse auf die größten Unternehmen beschränkt werden. Die zeitgleich mit dem Clean Industrial Deal eingebrachten Vorschlägen sollen wie dieser auch günstigere Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU schaffen.

Konzentration auf Großunternehmen

Die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD und EU-Taxonomie) beinhalten etwa, den Anwendungsbereich der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf die größten Unternehmen zu konzentrieren, deren Tätigkeiten vermutlich die größten Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben werden. Rund 80 Prozent der Unternehmen sollen aus dem Anwendungsbereich der CSRD herausgenommen werden. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung für große Unternehmen nicht die kleineren Unternehmen in den vorgelagerten Wertschöpfungsketten belasten.Außerdem erhalten Unternehmen, die derzeit in den Anwendungsbereich der CSRD fallen und ab 2026 oder 2027 Bericht erstatten müssen, eine Schonfrist um zwei weitere Jahre – sie müssen ihren Berichtspflichten damit erst 2028 nachkommen. Auch die Berichtspflichten im Rahmen der EU-Taxonomie werden verringert und auf die größten Unternehmen zu beschränkt (analog zum Anwendungsbereich Lieferkettensorgfaltspflicht CSDDD). Für die im Anwendungsbereich der Richtlinie verbleibenden großen Unternehmen wird die Berichterstattung freiwillig. Für die Taxonomie-Berichterstattung werden, so der Vorschlag, eine finanzielle Mindestschwelle eingeführt und die Zahl der Meldebögen um rund 70 Prozent verringert.Auch an die "Sorgfaltspflicht zur Unterstützung verantwortungsvoller Geschäftspraktiken", also der EU-Richtlinien zu Lieferkettensorgfaltspflicht (CSDDD), will die EU-Kommission nochmals Hand anlegen. Die Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie bis zum 26. Juli 2026 umsetzen.

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