BMV bestätigt: Verlängerung für Lang-Lkw Typ 1

BMV bestätigt
Verlängerung für Lang-Lkw Typ 1

Befristung für weitere sieben Jahre verlängert: Der Lang-Lkw Typ 1 darf auch nach 2026 noch über deutsche Fernstraßen fahren.

Verlängerung für Lang-Lkw Typ 1
Foto: Krone/Tim Heinrich

Der Lang-Lkw Typ 1 darf auch nach 2026 noch über deutsche Fernstraßen fahren. Das hat das Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) verkündet. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) bestätigt dies auf Anfrage.

Bayerischer Staatsminister hakte nach

Demnach hatte der Bayerische Staatsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) bei einem Arbeitsgespräch in Berlin mit Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder und in einem Schreiben sich dafür eingesetzt, die zeitlich befristete Zulassung für den Lastwagentyp für sieben Jahre über das Jahr 2026 hinaus zu verlängern. "Unser Einsatz hat sich gelohnt. Dass der Lang-Lkw Typ 1 länger fahren darf, ist eine gute Nachricht für die bayerische Transportwirtschaft. Lang-Lkw können pro Fahrt mehr Güter transportieren. Das senkt Emissionen, spart Kosten und entlastet die Straßen", so wird Aiwanger zitiert.

Nach StMWi-Angaben habe Minister Aiwanger bei dem Gespräch und schriftlich auch weitere Forderungen zu regulatorische Anpassungen gestellt. Dazu zählt etwa die Berücksichtigung längerer Fahrerhäuser bei Brennstoffzellen-Lkw in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Das BMV unterstütze diese Forderungen, berichtet das StMWi.

BMV: "Wollen Typ 1 dauerhaft in Deutschland etablieren"

Auf Anfrage sagt eine Sprecherin des BMV, das aus Sicht des Hauses ein berechtigtes Interesse an einer Weiterverwendung des Lang-Lkw Typ 1 über den 31. Dezember 2026 hinaus bestehe. Eine Verlängerung der nationalen, befristeten Zulassung durch eine Änderungsverordnung sei daher seitens des BMV geplant. "Unser langfristiges Ziel bleibt es, den Lang-Lkw Typ 1 dauerhaft in Deutschland zu etablieren", so die Sprecherin.

Den Angaben zufolge prüfe und eruiere das Bundesverkehrsministerium auch laufend Anpassungsbedarfe der rechtlichen Regulatorien, unter anderem auch, da Lang-Lkw regelmäßig Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen sind - aktuell beispielsweise hinsichtlich eines Einsatzes verlängerter Führerhäuser.

"Den Ergebnissen laufender Prüfungen zu Anpassungsbedarfen kann indes nicht vorgegriffen werden, sodass wir zum aktuellen Zeitpunkt keine weiteren Informationen zu möglichen Anpassungen des Rechtsrahmens geben können", so die Sprecherin weiter.