Spediteure werden zunehmend ungeduldig. Wann kommt mein Förderbescheid für den Elektro- beziehungsweise Wasserstoff-Lkw oder für die geplante Tank- und Ladeinfrastruktur, fragen sich viele. Der Präsident der für die Bearbeitung der Anträge zuständigen Bundesbehörde zeigt Verständnis für den Unmut in der Branche. Es sei keinesfalls die Absicht, Unternehmer länger als nötig warten zu lassen, sagt Christian Hoffmann, Präsident des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM), im Gespräch mit der Fachzeitschrift trans aktuell.
„Wir sehen im KsNI-Förderprogramm einen wesentlichen Hebel, um die Umstellung auf Null-Emissions-Lkw voranzutreiben“, sagt der 45-Jährige. Deshalb habe auch das BALM großes Interesse daran, die Anträge zügig zu bearbeiten, um schnell positive Effekte fürs Klima zu erzielen. Die Bearbeitung des KsNI-Förderprogramms sei aber ein komplexes Unterfangen und brauche entsprechend Zeit.

Alle Förderanträge seien aktuell in Prüfung und Bearbeitung, erklärt Hoffmann, der seit 16. August an der Spitze der Kölner Behörde mit ihren bundesweit rund 2.000 Mitarbeitern steht. „Anfang März sind weitere Bescheide rausgegangen“, sagt er. Die restlichen folgten sukzessive. Nach einer Deadline gefragt, bis wann das BALM alle Bescheide verschickt haben möchte, sagt dessen Präsident jedoch: „Wir können keine Deadline nennen, da wir in vielen Fällen weitere Unterlagen zur Plausibilisierung der Anträge nachfordern und noch in weitere Abstimmungen gehen mussten.“ Diese Prüfungen kosteten Zeit. Das KsNI-Förderprogramm sei in der Abwicklung deutlich aufwendiger als zum Beispiel das De-minimis-Programm im Rahmen der Mautharmonisierung.
KsNI-Förderprogramm komplexer als De-minimis
Anders als bei De-minimis würden die Anträge auch nicht im Windhundverfahren bearbeitet – also nach der Reihenfolge des Eingangs. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt erst, nachdem das Antragsportal geschlossen ist und alle Anträge eingegangen sind. „Es handelt sich um eine Förderrichtlinie, die mit der EU-Kommission abgestimmt wurde. Zum Wesen dieser Richtlinie gehört es, dass wir alle Anträge aus den Bereichen KsN (klimaschonende Nutzfahrzeuge) und KsI (Infrastruktur) einem wettbewerblichen Vergleich unterziehen, sie also ins Verhältnis zu anderen Antragstellern setzen“, erläutert der studierte Jurist. Dabei müssten jeweils die „antragbegründenden Umstände“ geprüft und mit denen anderer Antragsteller abgeglichen werden, anschließend erfolge eine Priorisierung der Anträge.
Im Richtlinientext zum zweiten Förderaufruf heißt es, folgende Faktoren würden dem Priorisierungsverfahren unter anderem zugrunde gelegt: die erwartete elektrische Jahresfahrleistung, die Antriebsart, das zulässige Gesamtgewicht und die Investitionsmehrausgaben je beantragtem Nutzfahrzeug. Zahlreiche Parameter seien also zu prüfen, erläutert Hoffmann. Anhand dieses Vergleichs nehme das BALM eine Priorisierung vor – was die Grundlage bildet für einen positiven oder negativen Bescheid. All diese Prüfungen und Abstimmungen kosteten Zeit.
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