Keine Steuern mehr für Wasserstoffmotor

Verbände schreiben offenen Brief
Keine Steuern mehr für Wasserstoffmotor

Der BWVL sowie weitere Verbände und Unternehmen setzen sich dafür ein, Wasserstoff für Brennstoffzellen und Wasserstoff für Wasserstoffmotoren nicht mehr unterschiedlich zu besteuern.

Wasserstoff-Tankstelle
Foto: Matthias Rathmann

In einem offenen Brief an die Politik sprechen sich zahlreiche Unternehmen und Verbände dafür aus, Wasserstoff für Wasserstoffmotoren nicht mehr zu besteuern. Wie der Bundesverband für Eigenlogistik und Verlader (BWVL) mitteilt, behandelt die EU-Energiesteuerrichtlinie (2003/96/EG) die Verwendung von Wasserstoff steuerlich unterschiedlich.

Während Wasserstoff für Brennstoffzellen von der Energiesteuer befreit sei, unterliege Wasserstoff für Wasserstoffmotoren der Besteuerung. Dadurch entstehe Wettbewerbsverzerrung. Zudem fehle beim Tankvorgang die technische Möglichkeit zur Differenzierung der beiden Technologien. Dadurch hätten zahlreiche Wasserstofftankstellen den Wasserstoffmotor aus steuerrechtlicher Vorsicht von der Betankung ausgeschlossen. Eine positive Marktentwicklung des Wasserstoffmotors sei daher nicht möglich.

Wasserstoffmotor sichert Wettbewerbsfähigkeit

Der Wasserstoffmotor könne die Verwendung von Wasserstoff im Verkehr aber deutlich beschleunigen und einen positiven Impuls Richtung Wasserstoffwirtschaft setzen. Der Wasserstoffmotor sichere die deutsche und europäische Wettbewerbsfähigkeit im globalen Maßstab. Denn auch andere Weltregionen wie die USA, China und Indien würden auf ihn setzen.

Zu den Unterzeichnern des Briefs zählen neben dem BWVL unter anderem der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV), der Deutsche Wasserstoff-Verband (DWV), das Technologieunternehmen Bosch, die Nutzfahrzeughersteller Daimler Truck und Volvo sowie der Wasserstoff-Tankstellenbetreiber H2 Mobility.