Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) fordert eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Auf Landstraßen mit einer Fahrbahnbreite bis einschließlich sechs Metern soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit künftig 80 km/h betragen. An Kreuzungen und Einmündungen will der DVR das Tempo auf 70 km/h begrenzen.
Unfallrisiko bleibt hoch
Nach DVR-Angaben kamen 2024 auf Deutschlands Landstraßen 1.571 Menschen ums Leben – 57 Prozent aller Verkehrstoten. In 541 Fällen, also bei rund einem Drittel der Unfälle, war überhöhte Geschwindigkeit die Ursache. Besonders häufig passieren Unfälle an Kreuzungen, Kreisverkehren oder Grundstückszufahrten. DVR-Präsident Manfred Wirsch betont: „Viele Landstraßen sind keine sicheren Wege – sie sind Orte, an denen Familien auseinandergerissen werden. Jeden Tag verlieren vier Menschen ihr Leben.“
Länder sollen investieren
Der DVR appelliert außerdem an Länder und Kommunen, das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) gezielt für Verkehrssicherheitsmaßnahmen einzusetzen. Priorität haben laut DVR bauliche Verbesserungen sowie Sicherheitsaudits, um Risiken frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen. „Wenn wir jetzt nicht in die Sicherheit unserer Landstraßen investieren, bleibt die Vision Zero – eine Welt ohne Verkehrstote – ein unerreichbarer Traum“, warnt Wirsch.
Ausbildung mit Qualitätsanspruch
Ein weiteres Thema der Verkehrsministerkonferenz ist die Reform der Fahrschulausbildung. Der DVR warnt davor, Kostensenkungen zulasten der Sicherheit vorzunehmen. Professionelle Fahrausbildung durch qualifizierte Fahrlehrer bleibe unverzichtbar.
Einsatz von Simulatoren
Zur Reduzierung der Ausbildungskosten empfiehlt der DVR den Einsatz von Simulatoren bei einzelnen Fahrten sowie eine teilweise Digitalisierung des Theorieunterrichts. Auch ein verbindliches Referenzcurriculum mit Lernkontrollen könne dazu beitragen, die Ausbildung effizienter zu gestalten. Zudem müsse bei der Erweiterung von Fahrerlaubnisklassen stets eine theoretische und praktische Einweisung erfolgen – wie bereits beim Einschluss der Klasse AM in die Klasse B.






