Subunternehmer sind systemimmanent

Entscheidung des EU-Parlaments
Keine Limit von Subunternehmerketten

Das EU-Parlament fordert eine Strategie gegen Ausbeutung in Unterauftragsketten, lehnt aber eine Begrenzung der Subunternehmerstufen ab. Die Logistikbranche sieht darin ein wichtiges Signal.

Keine Limit von Subunternehmerketten

EU-Parlament fordert Strategie gegen Ausbeutung

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments (EP) wollen eine EU-Strategie zur Bekämpfung von Ausbeutung in Unterauftragsketten. Die Transport- und Logistikbranche sieht den Einsatz von Subunternehmern in Gefahr.

Der Bericht zum "Umgang mit Unterauftragsketten und der Rolle von Vermittlern zum Schutz der Arbeitnehmerrechte" wurde im Plenum mit 332 Ja-Stimmen, 209 Nein-Stimmen und 33 Enthaltungen angenommen. Darin fordern die Abgeordneten die EU-Kommission auf, ihre Bemühungen zur Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskräften, einschließlich missbräuchlicher Untervergabe von Aufträgen, zu verstärken. Sie fordern eine umfassende EU-Strategie zur Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskräften, da diese eine Verletzung der Arbeitnehmerrechte und Menschenrechte darstellt und den fairen Wettbewerb für Unternehmen untergräbt.

Kriminalität in legalen Strukturen als Hintergrund

Hintergrund sind demnach unter anderem Warnungen von Europol hinsichtlich der Unterwanderung der legalen europäischen Wirtschaft durch die organisierte Kriminalität: 86 Prozent der gefährlichsten kriminellen Netzwerke in der EU nutzen demnach legale Unternehmensstrukturen, um ihre Aktivitäten zu erleichtern, Geld zu waschen und ihre Operationen zu verschleiern, wobei Logistik, bargeldintensive Unternehmen und das Baugewerbe besonders betroffen sind.

In ihrem Bericht kritisieren die Parlamentarier, dass Personen, die in einem Mitgliedstaat einem Handelsverbot unterliegen, nationale Beschränkungen umgehen, indem sie ein Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat registrieren und betreiben. Dies untergrabe den Kampf gegen die Ausbeutung von Arbeitskräften im gesamten Binnenmarkt. Von der EU-Kommission fordern die Abgeordneten daher auf, die EU-Länder bei einer effektiveren Zusammenarbeit und einem besseren Informationsaustausch zu unterstützen. Sie sprechen sich für die gegenseitige Anerkennung von Handelsverboten und strafrechtlichen Sanktionen aus, um zu verhindern, dass Kriminelle die Beschränkungen umgehen. Außerdem wollen sie, dass Sanktionen für arbeitsbezogene Straftaten und Verletzungen der Arbeitnehmerrechte wirksam, abschreckend und verhältnismäßig sind. Zur effizienten Durchsetzung und besseren grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sollen demnach die Europäische Arbeitsbehörde, Europol, die nationalen Behörden und die Sozialpartner besser zusammenarbeiten.

Keine Begrenzung der Subunternehmerketten

Nach Angaben der Clecat, des Europäischen Branchenverbands für Spedition, Transport, Logistik und Zolldienstleistungen, hat das Parlament in seiner Abstimmung die Vorschläge zur Einführung einer verbindlichen Begrenzung der Untervergabe auf zwei Ebenen auf EU-Ebene nicht unterstützt. Die angenommene Entschließung legt stattdessen den Schwerpunkt auf Transparenz, Rechenschaftspflicht und Durchsetzung statt auf strukturelle zahlenmäßige Beschränkungen.

Logistikbranche warnt vor Eingriffen

Der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) hatte im Vorfeld der EP-Beratung vor einer gesetzlichen Beschränkung der Auftragsvergabe im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit des europäischen Logistiksektors gewarnt. "Um internationale Lieferketten zu organisieren, sind Speditionen auf Infrastrukturen und das Know-how fachlich und regional spezialisierter Partner angewiesen. In ganz Europa gibt es nur wenige Universalanbieter, die sämtliche Facetten logistischer Dienstleistungen wie Dokumentenbereitstellung, Verzollung, Verpackung, Lagerung, Umschlag und Transporte auf allen Verkehrsträgern mit eigenen Kapazitäten abdecken können."

Quality Jobs Act als nächster politischer Schritt

Auch saisonale Spitzen lassen sich demnach nur mit Hilfe Dritter abfedern. Die Entschließung, zu der das EP letztlich gekommen ist, begrüßt der DSLV – die Entscheidung gegen eine gesetzliche Begrenzung der Auftragsketten sowie eine umfassende Nachunternehmerhaftung. "Diese Punkte dürfen von der EU-Kommission folgerichtig nicht in den für das Ende des Jahres geplanten Quality Jobs Act aufgenommen werden", so teilt der Verband mit. Mit dem "Quality Jobs Act", der bis Jahresende stehen soll, will die EU-Kommission die Ausbeutung von Arbeitnehmer reduzieren und deren Arbeitsqualität steigern sowie die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen stärken.

Kein generell hohes Missbrauchrisiko

DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster beklagt, dass der Subunternehmereinsatz systemimmanent ist, aber dennoch gezielt stigmatisiert werde. "Die inhaltliche Verknüpfung mit Ausbeutung ist ebenso wenig evident wie die Unterstellung eines generell hohen Missbrauchsrisikos im Transportsektor. Eine pauschale Beschränkung der Auftragsvergabe in der EU wäre ein schwerwiegender Eingriff in die Markt- und Dienstleistungsfreiheit, das freie Unternehmertum und den Wettbewerb." Die Folgen wären Marktkonzentrationen, Arbeitsplatzverluste, ein europaweit eingeschränktes Angebot von Logistikleistungen und steigende Preise. "Für viele selbstständige Transportdienstleister geriete faktisch die Berufsfreiheit in Gefahr", gibt der Verband zu Bedenken. Und: Neben rechtlichen Bedenken und praktischen Hürden seien schließlich auch ökologische Folgen zu berücksichtigen, da viele Dienstleister Sendungen mehrerer Auftraggeber bündeln und dadurch Leerfahrtenanteile reduzieren.