"Als Spediteur ist man ja leidensfähig", sagt Jörn Demmer Speditionsleiter der STL Logistik aus Haiger, gegenüber trans aktuell. Der Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) kann er dennoch etwas abgewinnen: "Die Lockerungen der Randnummer 95 bei den Maß- und Gewichtsunterschreitungen und die vorverlegten Abfahrtszeiten von 22 auf 20 Uhr werden, wenn sie denn auch final vom Bundesrat durchgewunken werden, eine spürbare Erleichterung bringen", sagt Demmer. "Andere Themen darin sind eigentlich Selbstverständlichkeiten im Hinblick auf die Bedarfe der verladenden Wirtschaft."
Unnötige Bürokratie abbauen
Gar nicht so selbstverständlich für Oliver Luksic, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr (BMDV) und Koordinator der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik: Die Novelle zeuge davon, dass das Ministerium Tempo mache. "Mit unserer Novelle entlasten wir die Logistiker spürbar, weil wir die Antragsverfahren weiter vereinfachen und unnötige Bürokratie abbauen." Zusammen mit den Ländern arbeite das BMDV daran, dank Digitalisierung und einheitlicher Genehmigungsverfahren das Gesamtsystem noch leistungsfähiger zu machen. Dazu gehört etwa die Flexibilisierung der Toleranzen für die Unterschreitung von genehmigten Maßen und Gewichten der Ladung, die mehrfache Antragstellung bei Ungewissheit über die genauen Maße und Gewichte soll reduziert werden. Die Ermöglichung der Mitnahme teilbarer Ladung bis zu 40 Tonnen bei GST-Leerfahrten soll zudem die Effizienz steigern.
Der Bundesrat muss den Änderungen der Novelle noch zustimmen. Im Frühjahr 2025 sollen die Änderungen in Kraft treten. Das Thema GST entzerren soll auch eine verstärkte Verlagerung von der Straße weg – das Ziel der Politik ist, die Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße für den GST verstärkt zu nutzen und durch die Verlagerung auch den Ausbau der Windenergie voranzutreiben. Denn im Gegensatz zur Straße hat laut BMDV vor allem die Wasserstraße noch Kapazitäten, der Transport ist darüber hinaus genehmigungsfrei.
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