VDI 2700: Neue Regeln für Ladungssicherung

VDI 2700: Neue Regeln für Ladung
VDI 2700 regelt Sperrelemente

Künftig spielt die neue VDI-Richtlinie 2700 mit Blatt 3.2 für die Ladungssicherung eine zentrale Rolle. Erstmals gelten verbindliche Regelungen zur Prüfung und Kennzeichnung aller Ladungssicherungsmittel.

Entwicklungsingenieurin Leonia Wieland von Allsafe
Foto: Allsafe

Bereits in der Fahrschule bekommen die Schülerinnen und Schüler einiges zum Thema Sicherheit im Straßenverkehr mit an die Hand. Unter anderem defensives Fahren und gegenseitige Rücksichtnahme spielen dabei eine wichtige Rolle. Wenn es aber um die Ladungssicherung geht, herrscht häufig Verunsicherung.

Das kommt allerdings nicht von ungefähr, denn insofern nicht Spanngurte, sondern Sperrelemente genutzt wurden, gab es bisher eigene Spielregeln. Heißt: Hersteller durften so ziemlich jede Blockierkraft auf die Sperrelemente schreiben, denn eine Norm existierte schlicht nicht. Das soll sich nun mit der neuen VDI-Richtlinie 2700 mit Blatt 3.2 ändern. Allerdings: Die Richtlinie richtet sich nicht nur an Hersteller, sondern an alle Beteiligten entlang der Transportkette wie zum Beispiel auch Absender und Verlader.

Spanngurte geregelt – Sperrelemente ohne Norm

Bis vor kurzem gab es lediglich für Spanngurte eine Norm. Die DIN EN 12195 regelt, wie Haltekräfte berechnet und die Belastbarkeit von Spanngurten zur Ladungssicherung ermittelt werden. Für Sperrelemente, die inzwischen ebenfalls weit verbreitet sind und einige Vorteile gegenüber Spanngurten bieten können, existierte eine solche Vorschrift nicht.

"Das führt dazu, dass jeder Hersteller eigene Kriterien für die Blockierkräfte der Sperrelemente festgelegt hat. Während manche eine Blockierkraft mit 25 Prozent Sicherheitszuschlag angeben, labeln andere ihr Sperrelement quasi mit der Prüfkraft, bei der das Sperrelement versagt", erklärt Leonie Wieland, Entwicklungsingenieurin bei Allsafe. Für den Anwender sei es daher fast unmöglich, die verschiedenen Sperrelemente auf dem Markt zu vergleichen und hinsichtlich ihrer tatsächlichen Sicherheit zu beurteilen. Das Chaos ist vorprogrammiert.

Herstellerangaben kaum vergleichbar

In der Praxis führte das der Expertin zur Folge dazu, dass viele Produkte mit fragwürdigen Blockierkräften auf den Ladeflächen von Lkw zum Einsatz gekommen sind. Denn als Unternehmer oder Fuhrparkleiter musste man sich allein auf die Angaben der Hersteller verlassen. Allerdings konnten die Kontrollbehörden bislang keine Fahrzeuge mit aus ihrer Sicht zweifelhaften Sperrelementen aus dem Verkehr ziehen.

VDI 2700 Blatt 3.2 schafft neue Standards

Das VDI 2700 Blatt 3.2 soll nun für Fahrer, Unternehmer und Kontrollbehörden mehr Rechtssicherheit bieten. Denn dort ist genau geregelt, wie die Blockierkräfte von Sperrelementen zu ermitteln und zu überprüfen sind. "Das spielt jedem seriösen Ladungssicherungs-Hersteller in die Karten. Wir bei Allsafe zum Beispiel prüfen unsere Sperrelemente bereits seit über 15 Jahren nach Prüfverfahren, die jetzt auch in der Richtlinie offiziell zur Anwendung kommen", freut sich Wieland über die neue Regelung.

Die Richtlinie gilt zudem ab sofort und hat keine Übergangsfristen für Alt-Ladungssicherung. Für die Anwender bedeutet das, dass sie sich bei Verkehrskontrollen auf zertifizierte Ladungssicherung verlassen können. Und auch für die Arbeitssicherheit und für die allgemeine Sicherheit im Straßenverkehr ist die neue Richtlinie wertvoll.