Es gleicht einer tickende Zeitbombe: Mäuse, Ratten und Insekten vermehren sich auch in Logistikimmobilien, oft unbemerkt – mit verheerenden Folgen für Warenbestände, Betriebstechnik und Unternehmensimage. Gerade bei Lebensmitteln kann dies schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen, aber auch Transportbetriebe sind nicht sicher, wenn Kabel angefressen oder Gefahrgut kontaminiert wird.
Risiko für Logistik: Tierbefall bedroht Waren und Image
Genau in dieser heiklen Situation verschärfen die Behörden die Spielregeln: Am 30. Juni 2026 endet die bisherige Ausnahmegenehmigung der EU-Biozid-Verordnung (EU Nr. 528/2012) für die sogenannte befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD). Damit ist die Praxis gemeint, Giftköder dauerhaft auszulegen – unabhängig davon, ob ein Befall tatsächlich vorliegt. Die bislang gängigen Präparate enthalten Antikoagulanzien, also blutgerinnungshemmende Wirkstoffe, die Ratten und Mäuse nach und nach töten. Ab dem 1. Juli 2026 dürfen Giftköder nur noch eingesetzt werden, wenn ein Befall eindeutig nachgewiesen ist. Bisher war in Ausnahmefällen eine prophylaktische Dauerbeköderung möglich, allerdings nur unter engen Voraussetzungen.
Neue EU-Regeln: Giftköder nur bei eindeutigem Befall
Für Spediteure und Lagerbetreiber bedeutet das: Hygiene, bauliche Sicherheit und professionelles Monitoring müssen deutlich stärker in die betrieblichen Prozesse und Managementsysteme integriert werden. Branchenexperten sehen darin nicht nur ein Risiko, sondern auch die Chance, den Schädlingsschutz zukunftsfähig auszurichten. Mehr Vorsorge treffenViele Unternehmen müssen ihre Abläufe anpassen. „Das ist für viele eine Umstellung, aber keine Katastrophe – wenn man bisher schon regelkonform gearbeitet hat“, sagt Kai Scheffler, Vorsitzender des Deutschen Schädlingsbekämpfer Verbands (DSV), gegenüber trans aktuell. Dennoch: Für Speditionen und Lagerbetreiber steigt der Druck, eigene Vorsorgemaßnahmen zu verstärken.
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