Minderwertige Waren aus Nicht-EU-Webshops

„Minderwertige Waren aus Nicht-EU-Webshops“
EU plant Bearbeitungsgebühr für E-Commerce-Pakete

Temu, Shein & Co: Die Flut von Billigsendungen aus Asien belastet die Zollbehörden. Die EU will dagegen vorgehen. Im Gespräch sind eine Bearbeitungsgebühr und die Einrichtung von Versandzentren in der EU.

EU  plant Bearbeitungsgebühr für E-Commerce-Pakete
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Täglich kommen 12 Millionen kleinere E-Commerce-Pakete in der EU an. „Minderwertige und potenziell gefährliche Billigwaren aus Nicht-EU-Webshops“ sind das nach Ansicht des Europäischen Parlaments. Das übe vor allem Druck auf die Zoll- und Marktüberwachungsbehörden aus. Die Abgeordnete wollen dies ändern – durch eine Stärkung der Zollbehörden, aber auch durch Hürden für die Absender.

Versandzentren innerhalb der EU einrichten

Daher plädieren sie etwa für die Einrichtung von Versandzentren innerhalb der EU. Dazu müssten Händler aus Nicht-EU-Ländern davon überzeugt werden, Lagerhäuser innerhalb der EU einzurichten, um die Lieferungen an ihre Kunden abzuwickeln. Die Überprüfung ihrer Massensendungen ähnlicher Waren in diesen EU-Lagerhäusern wäre wesentlich einfacher als die Überprüfung einzelner Pakete, die aus Drittländern in die EU gelangen, so der Vorschlag.

Vorsicht bei sicherheitskritischen Anbietern

Demnach sollen auch der Einsatz neuer KI-Tools und der Blockchain-Technologie die Überlastung der Zollbehörden verringern und die Kontrollen effizienter gestalten, dafür müssten die EU-Mitgliedstaaten den Zollbehörden mehr Mittel zur Verfügung zu stellen. Zudem solle die Länder darauf achten, dass bei der Beschaffung von Sicherheitsüberprüfungs- und Frachtkontrollgeräten, die an Flughäfen und Häfen eingesetzt werden, nicht sicherheitskritische Anbieter eingesetzt werden.

Zollbefreiung steht auf der Kippe

Eine weitere Maßnahme, um der Paketflut von Absendern wie Temu, Shein & Co Herr zu werden: die Abschaffung der derzeitigen Zollbefreiung für Waren im Wert von weniger als 150 Euro. Etwa 65 Prozent der in die EU eingeführten Pakete seien nämlich bewusst unterbewertet. Für diesen Schritt müsste allerdings der Zollkodex geändert werden. Und nicht zuletzt findet ein Vorschlag der EU-Kommission Zuspruch, der eine Bearbeitungsgebühr von 2 Euro für einzelne E-Commerce-Pakete aus Ländern außerhalb der EU vorsieht. Dazu müsste aber überprüft werden, ob dieser Betrag verhältnismäßig ist, den WTO-Regeln entspricht und nicht an die Verbraucher in der EU weitergegeben wird.

Der Vorwurf weiter:

  • Artikel, die in die EU gelangen, entsprechen nicht den EU-Sicherheitsnormen,
  • Verbraucher werden Opfer manipulierender Praktiken
  • Unlauterer Wettbewerb gegenüber EU-Unternehmen
  • Kosten für die Entsorgung nicht recycelbarer Abfälle werden von den EU-Steuerzahlern beglichen

Reaktion des Bundesverbandes Paket- und Expresslogistik (BPEX)

Der Bundesverband Paket- und Expresslogistik (BPEX) begrüßt es nach eigenen Angaben, dass das Thema internationaler Warenverkehr zunehmend in den politischen Fokus gerückt ist und dass auf europäischer Ebene nach Lösungen gesucht wird, um Zollkontrollen zu stärken und fairen Wettbewerb sicherzustellen.

Marten Bosselmann, Vorsitzender des BPEX, sagt jedoch: „Als Branche machen wir den internationalen Handel möglich und sind ein verlässlicher Partner für die Zoll- und Sicherheitsbehörden. Neue Regeln für die wachsende Menge von Sendungen aus Drittländern dürfen das nicht gefährden. Die effizienten und belastbaren Lieferketten der Paketdienste stellen sicher, dass der europäische Außen- und Binnenhandel profitiert.“

Angst vor neuen Handelsbarrieren

Ziel der EU-Maßnahmen und der Zollreform muss es nach Ansicht des Verbandsvertreters sein, konkrete Probleme wie Zollumgehung gezielt anzugehen, und nicht neue Handelsbarrieren aufzubauen, die insbesondere kleine Händler sowie Verbraucherinnen und Verbraucher treffen würden.

Keine bürokratischen und fiskalischen Lasten für Logistiker

Eine pauschale Paketgebühr dürfe beispielsweise nicht dazu führen, dass Logistikunternehmen mit zusätzlichen bürokratischen und fiskalischen Lasten konfrontiert werden oder gar Aufgaben übernehmen müssen, die originär in den Zuständigkeitsbereich staatlicher Behörden fallen. „Klar ist für uns: Es muss eine einheitliche Regelung für alle Mitgliedstaaten geben. Nationale Alleingänge gefährden den europäischen Binnenmarkt und führen zu Wettbewerbsverzerrungen. Etwaige Maßnahmen müssen verhältnismäßig ausgestaltet sein. Dazu sind klare, nachvollziehbare Prozesse, eine funktionierende digitale Infrastruktur und angemessene Übergangsfristen notwendig“, sagt Bosselmann. Die diskutierten Maßnahmen wie eine Haftung der Handelsplattformen für Güter, die nicht den EU-Standards entsprechen, seien ein notwendiger Schritt, um den Binnenmarkt zu verbessern. Handelsbarrieren erreichen das Gegenteil.