Mansio veröffentlicht Whitepaper „zur aktuellen Regelungslücke im europäischen Straßengüterfernverkehr“, wie es seitens des Technologieunternehmens heißt. Ziel ist, das bereits heute im Kombinierten Verkehr (KV) geltende erhöhte zulässige Gesamtgewicht von 44 Tonnen ausdrücklich auch auf Begegnungsverkehre von Lkw zu übertragen. Dafür gibt es laut Mansio-Geschäftsführer Dr. Maik Schürmeyer zahlreiche Gründe.
Mansio will Begegnungsverkehr als eigene Verkehrsart etablieren
Mansio strebt an, den Begegnungsverkehr als eigene Verkehrsart zu definieren sowie eindeutige Standards und Mindestkriterien zu regeln. Auf dieser Grundlage und unterstützt durch digitale Nachweise sollen Behörden eine einfache Prüfung und Speditionen, Logistikdienstleister und Fuhrunternehmen eine hohe Rechtssicherheit erhalten.
Günstiger Zeitpunkt: Überarbeitung der Richtlinie 96/53/EG
Das Zeitfenster für eine gesetzliche Definition des Begegnungsverkehrs mit einem erhöhten zulässigen Gesamtgewicht von 44 Tonnen bewerten die Autoren des Whitepapers als günstig. Denn die laufende Überarbeitung der Richtlinie 96/53/EG sowie die Schwerpunkte der aktuellen dänischen EU-Ratspräsidentschaft ermöglichen eine klare, pragmatische Ergänzung, heißt es.
Mansio-Geschäftsführer Schürmeyer sieht E-Lkw als Gamechanger
Mansio-Geschäftsführer Dr. Maik Schürmeyer sieht das Vorhaben als Chance für die Logistikbranche: „Wir befinden uns angesichts der europäischen Emissionsziele in einer Umbruchphase. Der Reformwille der EU ist vorhanden, die grüne Transformation voranzutreiben. Dabei gewinnen auch Zero-Emission-Vehicles im Fernverkehr an Bedeutung.“ Durch die Begegnungsverkehre könnten zudem E-Lkw einfacher im Fernverkehr eingesetzt werden. Schürmeyer will den Weg von E-Lkw in den Fernverkehr daher weiter ebnen: „Ein E-Lkw kann im Begegnungsverkehr im eigenen Depot günstig geladen und anschließend sehr kosteneffizient in einer zweiten Schicht eingesetzt werden. Das ist ein echter Gamechanger in Bezug auf die Total Cost of Ownership.“
Nutzlast im Lkw-Begegnungsverkehr steigt um 15 Prozent
„Mit einer Angleichung des zulässigen Gesamtgewichts auf 44 Tonnen steigt – bei gleichbleibendem Fahrzeuggewicht – die Nutzlast um etwa 15 Prozent. Dadurch wird das Potenzial der Begegnungsverkehre zielgerichteter in ökologischer und ökonomischer Hinsicht ausgeschöpft. Ein weiterer Vorteil ist, dass mit der Angleichung für den Staat keine zusätzlichen Steuerausgaben oder Investitionen verbunden sind“, erklärt Schürmeyer.