Im Zeitraum vom 15. April bis 3. Juni 2025 haben Ehrenamtliche des Auto Club Europa (ACE) bundesweit 132 Autobahn-Rastanlagen systematisch auf ihre Lkw-Stellplatzkapazitäten hin untersucht. Das Ergebnis: Eine durchschnittliche Überbelegung von 51 Prozent, in Einzelfällen sogar bis zu 300 Prozent. Besonders häufig betroffen sind stark befahrene Transitachsen und Ballungsräume – etwa die A3, die A5 oder das Berliner Umland.
Verkehrsgefährdung durch wildes Parken
Bei 76 Prozent der untersuchten Rastanlagen dokumentierte der ACE mindestens eine verkehrsgefährdende Parksituation. In 59 Prozent der Fälle standen Lkw in Ein- oder Ausfahrten, rund 15 Prozent nutzten gar den Seitenstreifen als Stellfläche. Insgesamt 455 LKW galten in der Erhebung als akute Gefährdung für den Verkehrsfluss.
Rehbaum: „Sicherheitsrisiko für alle“
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Henning Rehbaum, Mitglied im Verkehrsausschuss, zeigt sich angesichts der Zahlen besorgt: „Wenn ein Lkw-Fahrer keinen Parkplatz findet, wird die Suche zur Gefahr – für ihn und für andere.“ Er fordert nicht nur den zügigen Ausbau von Lkw-Stellplätzen, sondern auch bessere Sanitäranlagen sowie den verstärkten Einsatz digitaler Parkleitverfahren. Zudem dürfe der Ausbau von E-Ladeinfrastruktur nicht zulasten der Lkw-Stellflächen gehen, betont Rehbaum.
Forderung: Infrastruktur und Digitalisierung kombinieren
Der ACE stellt ähnliche Forderungen. Neben dem reinen Kapazitätsausbau soll durch intelligentere Flächenaufteilungen und digitale Echtzeitanzeigen die bestehende Infrastruktur effizienter genutzt werden. Digitalen Stellplatzanzeigen mit Echtzeitinformationen sollen demnach flächendeckend ausgerollt werden, um die Suche nach freien Parkplätzen zu erleichtern und unnötige Fahrten zu vermeiden.
Politik in der Pflicht
Rehbaum verweist auf den Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU, der das Thema grundsätzlich adressiere. Jetzt sei die Bundesregierung gefordert, die Planungen zu beschleunigen. ACE-Vorsitzender Sven-Peter Rudolph mahnt: „Sichere Ruhezeiten sind nicht verhandelbar – weder aus Sicht des Arbeitsschutzes noch der Verkehrssicherheit.“