Der Ansturm auf das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) war zu Jahresbeginn nicht ganz so groß wie am 1. Oktober, als sich Menschenschlangen vor der Tür gebildet hatten. Damals hatte die neue Förderperiode für De-minimis- und Weiterbildungsaktivitäten begonnen. Seit Jahresbeginn nun können Firmen Fördergelder im Rahmen der Berufskraftfahrer-Ausbildung beantragen. Wie die Förderperiode 2013 angelaufen ist, berichtet BAG-Präsident Andreas Marquardt im Gespräch mit trans aktuell-Redakteur Matthias Rathmann.
Marquardt: Anstürme wie am 1. Oktober blieben zu Jahresbeginn aus. Das Bundesamt war jedoch auch hierauf bestens vorbereitet. Es wurden weniger als 100 Anträge persönlich abgegeben. Trotz Neujahr war eine persönliche Abgabe der Anträge im Bundesamt sichergestellt, aber dieses Mal war ich nicht persönlich vor Ort.
Es ist weiter festzustellen, dass die klassischen Zugangswege überwiegend genutzt werden, besonders häufig erfolgt die Übersendung per Fax. Nur etwa jeder vierte Antrag wurde über das elektronische Verfahren E-Service eingereicht. Für alle Beteiligten ist dies der sicherste und schnellste Zugang zum Bundesamt. Antragsteller, die Ihren Antrag über E-Service übermitteln, erhalten unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail, dass ihr Antrag dem BAG zugegangen ist.
Dies ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Hierzu kann ich noch keine Auskünfte erteilen. Aktuell sind die Eingangszahlen verhalten. Bis 26. Februar sind 1.235 Anträge auf Ausbildungsförderung bei uns eingegangen und – um gleich auch diese Zahl zu nennen – 12.721 Anträge auf Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen. Derzeit liegt die Antragszahl im Bereich Ausbildung noch unter der von 2012. Zu berücksichtigen ist aber, dass die Antragsfrist erst am 30. September endet.
Nach unseren Erfahrungswerten ist die Differenz zwischen beantragten und tatsächlich abgeschlossenen Ausbildungsverhältnissen nicht ganz so groß wie im Bereich Weiterbildung. Dort wurden etwa 70 Prozent mehr Maßnahmen beantragt als tatsächlich vorgenommen. Als Folge davon werden Haushaltsmittel in großem Umfang gebunden, die für andere Antragsteller nicht mehr rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Im Sinne einer gerechten und bedarfsorientierten Verteilung der Fördermittel können wir nur an die Antragsteller appellieren, keine größere Anzahl von Ausbildungsverhältnissen zu benennen als die, die sie mit großer Wahrscheinlichkeit tatsächlich werben und einstellen werden. In den Zuwendungsbescheiden werden die Antragsteller ebenfalls noch einmal ausdrücklich auf ihre Mitteilungspflicht hingewiesen, wesentliche Veränderungen rechtzeitig im Laufe des Zuwendungsverfahrens mitzuteilen. Sofern ein Antragsteller nicht zwei Monate nach Zugang seines Zuwendungsbescheids die bewilligten Ausbildungsverhältnisse mittels Ausbildungsvertrag nachweist, werden die bewilligten Haushaltsmittel wieder freigesetzt.
Zurzeit erfolgt eine Abstimmung mit dem Haushaltsreferat im Hause beziehungsweise im Bundesverkehrsministerium zu dem möglichen für die Bescheiderstellung für Ausbildungsverhältnisse zur Verfügung stehenden Budget. Eine abschließende Budgetzusage für 2013 wurde noch nicht erteilt.
Für 2009 und 2010 ist eine derartige Auswertung noch nicht möglich, da Mischanträge für Aus- und Weiterbildung gestellt wurden. Der Anteil Ausbildung aus der Gesamtzahl der Anträge lässt sich rückwirkend nicht ermitteln. Es lässt sich aber sagen, dass das Fördervolumen Ausbildung für die Förderperiode 2009 bei 34,24 Millionen Euro liegt, wovon bisher 22,27 Millionen Euro zur Auszahlung kamen. Für die Förderperiode 2010 liegt das Fördervolumen bei insgesamt 38,43 Millionen Euro. Hiervon wurden bisher 18,85 Millionen Euro ausgezahlt.
Richtig: In der Förderperiode 2011 wurden von 1.587 eingegangenen Anträgen auf Förderung von Ausbildungsverhältnissen 1.513 positiv beschieden. In der Förderperiode 2012 konnten für 2.333 Anträge bislang 389 Zuwendungsbescheide erlassen werden.
Vor dem Hintergrund des drohenden Fachkräftemangels und insbesondere des Mangels an qualifizierten Berufskraftfahrern werden die Stagnation bei den Ausbildungszahlen auf hohem Niveau sowie der Anstieg im Bereich der Beschleunigten Grundqualifikation positiv beurteilt. Diese Entwicklung deckt sich mit der unverändert hohen Anzahl der beim Bundesamt eingegangenen Förderanträge.
Zur Person
Andreas Marquardt ist seit 2009 Präsident des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) mit Zentrale in Köln. Zuvor war der gelernte Jurist seit dem Jahr 2004 Leiter des Referats "Ordnung des Straßenverkehrs" im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Mit seinem Wechsel zum BAG kehrte Marquardt an seine alte Wirkungsstätte zurück. Denn bereits von 1991 bis zu seinem Wechsel ins Ministerium im Jahr 1995 war Marquardt in unterschiedlichen Funktionen bei den BAG-Außenstellen in München und Stuttgart sowie bei der BAG-Zentrale beschäftigt. Marquardt ist verheiratet und hat einen Sohn.