"Das ist ein großer technologischer Fortschritt für alle", sagte Jürgen Daucher, Leitung Werksbeauftragter vom Hersteller Continental Automotive, auf einer Veranstaltung der IHK Region Stuttgart mit dem Titel "Lenk- und Ruhezeiten auf dem Prüfstand". ollege Winfried Rogenz, Leiter der Homologation, klärte über die neuen Funktionen auf (siehe Kasten).
Wer gedacht hat, dass mit der neuen Gerätegeneration eine lückenlose Überwachung möglich ist, ist allerdings auf dem Holzweg: So ist etwa das Auslesen personenbezogener Daten über eine IST-Schnittstelle nur erlaubt, wenn der Fahrer zuvor seine Zustimmung gegeben hat. Zwar gibt es eine automatische Standortbestimmung zu Anfang und Beginn der Arbeitszeit, weitere Standortdaten dürfen aber nur vorübergehend gespeichert werden und dürfen auch für keinen Nutzer zugänglich sein – es sei denn, auch hier hat der Fahrer zugestimmt.
Datenschutz steht im Vordergrund
Datenschutz ist auch bei der neuen Funktion Fernkommunikation wichtig – Lenk- und Ruhezeiten werden hier nicht übertragen. Stattdessen können die Beamten bei Straßenkontrollen feststellen, ob der Fahrer etwa gerade ohne gültige Karte unterwegs ist oder die Karte erst während des Lenkens einsteckt oder ob die Stromversorgung länger unterbrochen war – alles Hinweis für eine mögliche Manipulation.
"Auch auf die Werkstätten kommen Anpassungen zu", sagte Daucher. Ein europaweiter Mindeststandard schreibt künftig alle zwei Jahre (bisher: drei) ein Audit vor der Betriebe vor, bei mindestens zehn Prozent unangekündigt. Und: Werkstätten, die eigene Fahrzeug kontrollieren, müssen sogar jährlich geprüft werden. Auch die Plombierung, ebenfalls Aufgabe der Werkstätten, wird laut den Experten von Continental besser geregelt. Neu ist die Funktion GNNS, die auch vom Werkstattpersonal geprüft werden muss. Ob dazu auch das Überprüfen der Positionsdaten gehört, ist laut Daucher aber noch strittig.
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