Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Regelungskompetenz der Europäischen Union bei der Festlegung von Mindestlöhnen deutlich eingeschränkt. In seinem Urteil zur Klage Dänemarks gegen die EU-Mindestlohnrichtlinie stellten die Richter klar, dass die konkrete Höhe von Löhnen ausschließlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt. Die Richtlinie sah vor, dass nationale Mindestlöhne mindestens alle zwei Jahre angepasst und dabei Kennzahlen wie Kaufkraft, Lohnwachstum und Produktivität berücksichtigt werden sollten.
Urteil stärkt Sozialpartner
Nach Ansicht des Bundesverbands Spedition und Logistik (DSLV) stärkt die Entscheidung die Rolle der nationalen Sozialpartner bei der Lohnfindung. „Das EuGH-Urteil unterstreicht, dass die EU keine Vorgaben zur Höhe von Löhnen machen darf“, betont DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster. Die in der Richtlinie genannte Marke von 60 Prozent des Bruttomedianlohns sei lediglich eine Empfehlung, keine Pflicht. Deutschland müsse sich daher wieder konsequent an ökonomischen Kriterien orientieren, wie sie das Mindestlohngesetz vorsieht.
Mindestlohnkommission soll Richtwert streichen
Huster forderte, die deutsche Mindestlohnkommission solle die 60-Prozent-Regelung aus ihrer Geschäftsordnung entfernen. Eine starre Orientierung an einem statistischen Referenzwert sei in der aktuellen Wirtschaftslage nicht tragfähig. Vielmehr müsse sich die Lohnfindung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientieren, um Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Bundesregierung muss Aktionsplan vorlegen
Trotz des Urteils bleibt Deutschland verpflichtet, einen „Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen“ zu erstellen, weil die Tarifbindung unter 80 Prozent liegt. Der DSLV mahnt an, dabei die Tarifpartner zu stärken, statt sie durch staatliche Regulierungen zu bevormunden. Das geplante Bundestariftreuegesetz bezeichnete Huster als „bürokratischen Fehlentwurf“. Eine stärkere Tarifbindung lasse sich nicht durch Eingriffe von oben erreichen.
Fokus auf Bürokratieabbau in Europa
Abschließend forderte der DSLV, die EU solle sich künftig stärker auf den Abbau grenzüberschreitender Hürden konzentrieren, statt in nationale Systeme der Lohnfindung einzugreifen. Nur so könne der europäische Binnenmarkt für Transport und Logistik effizient gestaltet werden.






