Ab dem 30. Dezember 2025 gilt die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR – European Deforestation Regulation). Neben vielen anderen Produkten fallen auch neue Epal-Paletten in den Anwendungsbereich der EUDR. Doch was bedeutet das für die Praxis in der Logistik?
Logistiker müssen EUDR-Konformität nicht prüfen
Die European Pallet Association (Epal) gibt Entwarnung: Die EUDR nicht für beladene Epal-Paletten und für gebrauchte Epal-Paletten anwendbar. Die Verwender von neuen oder gebrauchten Epal-Paletten müssen daher nicht die EUDR-Konformität der EPAL-Paletten prüfen, wenn sie Waren auf neuen oder gebrauchten Epal-Paletten ausliefern, geliefert erhalten oder lagern.
Epal: Mit Waren beladene Paletten sind ausgenommen
„Mit Waren beladene Paletten sind ausdrücklich von der Anwendung der EUDR ausgenommen. Der Lieferant von Waren muss also keine Informationen zur EUDR-Konformität der von ihm verwendeten Epal-Paletten einholen oder an den Warenempfänger mitteilen. Auch für die Empfänger von Waren auf Epal-Paletten gelten keine EUDR-Pflichten. Für die Verwender von Epal-Paletten entsteht somit durch die EUDR kein zusätzlicher Aufwand“, erklärt Epal-Präsident Jarek Maciążek.
Das steckt hinter der EU-Entwaldungsverordnung EUDR
Die EUDR gilt nicht nur für Holzprodukte, sondern insbesondere für landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Kaffee und Kakao, Palmöl, Soja, Kautschuk und sogar für Tiere (Rinder). All diese Produkte haben gemein, dass zu deren Erzeugung in der Vergangenheit auf anderen Kontinenten Wälder gerodet worden sind, um Anbauflächen zu gewinnen. Holz selbst zählt nicht dazu. Allerdings galt für Holz und Holzprodukte bereits seit 2010 die European Timber Regulation (EUTR). Die Hersteller von Epal-Paletten sind daher bereits mit der Prüfung der Herkunft, Legalität und Nachhaltigkeit von Holz und Holzprodukten vertraut. Neu ist, dass dies nun nicht mehr nur für den Import in die EU gilt, sondern auch für Erzeugnisse, die in der EU hergestellt oder exportiert werden.