Nach Jahren relativer Ruhe rückt die Erbschaftsteuer wieder ins Zentrum der politischen Auseinandersetzung – mit potenziell weitreichenden Folgen für familiengeführte Speditionen. Mit ihrem Konzept „Erbschaftsteuer reformieren: FairErben“ hat die SPD-Bundestagsfraktion eine Reformdebatte angestoßen, die für inhabergeführte Betriebe der Transport- und Logistikbranche erhebliche Brisanz hat. Die SPD fordert einen persönlichen Lebensfreibetrag von insgesamt einer Million Euro je Person sowie einen zusätzlichen Unternehmensfreibetrag von fünf Millionen Euro für Betriebsvermögen. Erst oberhalb dieser Schwellen sollen sehr große private und betriebliche Vermögen stärker belastet werden. Einen konkreten Gesetzentwurf will die Partei jedoch erst nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorlegen.

„Erbschaftsteuer darf nicht zur Kreditaufnahme oder zum Verkauf von Betriebsteilen zwingen“ Erwin Stöhr, Geschäftsführer, Spedition Stöh
SPD-Pläne betreffen familiengeführte Speditionen
Für laufende und bevorstehende Unternehmensnachfolgen in Speditionen gilt: Wer heute überträgt, fällt noch unter die bestehenden Verschonungsmodelle mit bis zu 100-prozentiger Steuerbefreiung – sofern Behaltensfristen und Lohnsummen eingehalten werden. Kinder können derzeit 400.000 Euro steuerfrei erben, in Steuerklasse I reichen die Steuersätze je nach Wertstufe bis 30 Prozent. Diese Regeln stehen mit den neuesten Reformplänen jedoch zur Disposition.
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