Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik warnt vor politischen Vorstößen in Brüssel, die die Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer gesetzlich beschränken könnten. Anlass ist eine für Donnerstag angekündigte Abstimmung des Europäischen Parlaments zum Umgang mit sogenannten Unterauftragsketten. Aus Sicht des Verbandes drohen bei pauschalen Einschränkungen spürbare Nebenwirkungen: weniger Kapazität, mehr Bürokratie und am Ende höhere Kosten in den Lieferketten.
Schützt eine strengere Regulierung der Untervergabe von Transportaufträgen?
Die zentrale Frage: Schützt eine strengere Regulierung Beschäftigte oder schwächt sie gleichzeitig die Funktionsfähigkeit europäischer Logistik? Der DSLV argumentiert: Beides müsse auseinandergehalten werden. Missbrauch müsse konsequent verfolgt werden, aber ohne ein System zu beschädigen, das auf Arbeitsteilung beruht.
Warum Unterauftragsketten in der Logistik „systemimmanent“ sind
Speditionen organisieren Transportketten häufig über mehrere Stufen – nicht als Selbstzweck, sondern weil internationale Verkehre regionales Know-how, Spezial-Equipment und flexible Kapazitäten benötigen. Universalanbieter, die Verzollung, Lagerung, Umschlag sowie Transporte über alle Verkehrsträger hinweg komplett mit eigenen Mitteln abdecken, sind selten. Genau deshalb sind spezialisierte Partner für viele Logistikkonzepte unverzichtbar.
DSLV: Einsatz von Subunternehmern ist keine Ausbeutung
Der DSLV warnt davor, den Subunternehmereinsatz grundsätzlich mit Ausbeutung gleichzusetzen. Statt neuer Pauschalregeln fordert der Verband, vorhandene Vorschriften strikter durchzusetzen und Kontrollen besser zu koordinieren. „Die Beschäftigten des Logistiksektors haben ein Recht auf faire Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen. Die Speditionsbranche nimmt ihre Verantwortung wahr“, erklärt DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster. Zum Schutz der Arbeitnehmerrechte existiere bereits ein engmaschiges Netz aus nationalen und europäischen Regulierungen, das mit dem EU-Mobilitätspaket für den Straßengüterverkehr nochmals ausgeweitet wurde.
Was das EU-Parlament aktuell diskutiert
Im Parlament liegt ein sogenannter Own-Initiative-Report zum Thema Unterauftragsketten und Arbeitsvermittler vor (Verfahren 2025/2133(INI)). Darin wird die EU-Kommission unter anderem aufgefordert, einen Rechtsrahmen zu prüfen, bis hin zu einer möglichen Rahmenrichtlinie, die Pflichten von Unternehmen in Subunternehmerketten adressiert. Zudem wird auf Überlegungen zur gesamtschuldnerischen Haftung und zu mehr Transparenz bei der Weitervergabe verwiesen.
Wichtig für die Einordnung: Entschließungen des Parlaments sind politisch relevant, aber nicht automatisch Gesetz. Gesetzgebung entstünde erst, wenn die Kommission einen konkreten Vorschlag vorlegt und Rat sowie Parlament diesen beschließen.
Haftung, Präqualifizierung, Nachweispflichten: Wo der DSLV die größten Risiken sieht
Der Verband kritisiert vor allem drei Punkte:
- Pauschale Vergabebeschränkungen könnten den Markt verengen – mit dem Effekt von Marktkonzentration und weniger Auswahl für Verlader.
- Gesamtschuldnerische Haftung setze eine lückenlose Kontrolle weltumspannender Lieferketten voraus – praktisch kaum leistbar.
- Zusätzliche Rechenschafts- und Präqualifizierungs-Mechanismen erhöhten den Verwaltungsaufwand – aus Sicht des DSLV im Widerspruch zum politischen Ziel, Bürokratie abzubauen.
Damit beantwortet sich auch die Leitfrage des Artikels: Ja, strengere Regeln können Arbeitnehmerrechte stärken. Aber wenn sie als pauschales Kettenlimit oder als kaum prüfbare Haftung ausgestaltet sind, drohen Kapazitäts- und Kosteneffekte, die die Lieferkettenleistung verschlechtern.
Streitpunkt in Brüssel: Schutz vor Ausbeutung vs. Leistungsfähigkeit der Ketten
Rund um das Thema gibt es in Europa seit Monaten Gegenpositionen: Arbeitgeberverbände warnen vor Überregulierung, Gewerkschaften drängen auf schärfere Vorgaben gegen missbräuchliche Modelle in Subunternehmerketten. Der DSLV positioniert sich klar: Arbeitnehmerrechte ja, aber über konsequente Durchsetzung bestehender Regeln, nicht über neue pauschale Verbote.
Schnell erklärt
EU-Parlament diskutiert Regeln zu Unterauftragsketten; der DSLV warnt vor pauschalen Vergabebeschränkungen.
Mehr Bürokratie, schwierige Kontrollpflichten, weniger Kapazität – und steigende Logistikkosten.
Nein. Eine Entschließung ist politischer Druck. Gesetz wird es erst, wenn die Kommission einen Vorschlag macht und Rat/Parlament zustimmen.






