Die Frage der Ladeinfrastruktur lässt viele Unternehmen im Güterkraftverkehr noch zögern, die Flottenumstellung auf batterieelektrische Fahrzeuge zu starten. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) will dem mit seinem neuen Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 begegnen. Einen Entwurf stellte jetzt Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder vor. "Der Masterplan zeigt den Weg zum Ladenetz der Zukunft und bündelt die zentralen Maßnahmen für den Hochlauf der Elektromobilität bis 2030", so das BMV.
Ladeinfrastruktur soll auch Anzahl von E-Fahrzeugen erhöhen
Die Erkenntnis: Damit der Anteil an E-Fahrzeugen – gleich ob Pkw oder Lkw – weiter steigen kann, braucht es eine Ladeinfrastruktur, die mitwächst und sich an den Bedürfnissen der Menschen orientiert. Der Masterplan konkretisiere jetzt die Ziele aus dem Koalitionsvertrag für den Ausbau einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder: „Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 ist unser neuer Fahrplan, um die zentrale Voraussetzung für den Umstieg auf die Elektromobilität für alle zu schaffen – und die heißt: Wer laden will, muss laden können!"
Fünf zentrale Handlungsfelder für den Aufbau der Ladeinfrastruktur
Der Entwurf umfasst rund 40 Maßnahmen in fünf zentralen Handlungsfeldern: Nachfrage und Investitionen stärken, Umsetzung vereinfachen und beschleunigen, Wettbewerb und Preistransparenz erhöhen, Integration ins Stromnetz verbessern sowie Nutzerfreundlichkeit und Innovation steigern.
Zu den notwendigen Maßnahmen gehört demnach auch Ladeinfrastruktur in Depots und Betriebshöfen für Nutzfahrzeuge: Vor allem Nah- und Regionalverkehre kommen mit Ladeinfrastruktur in Depots und auf Betriebshöfen oftmals sogar ohne Zwischenladen an öffentlich zugänglichen Ladepunkten aus, so der Entwurf. Das bedeute aber hohe initiale Investitionskosten für die Ladeeinrichtungen und die Ertüchtigung von Netzanschlüssen.
Neue Förderrichtlinie für 2026 - wenn Geld vorhanden ist
Das BMV plant daher, effektive und effiziente Fördermaßnahmen zu entwickeln und stellt für 2026 eine Förderrichtlinie in Aussicht, um den Aufbau von Lademöglichkeiten in Depots und auf eigenen Betriebshöfen zu unterstützen. Die Richtlinie soll auch die Kosten für die Ertüchtigung des Netzanschlusses berücksichtigen. Allerdings, so schränkt der Entwurf ein, sei diese Maßnahme wie andere auch abhängig von der Haushaltslage.
Erarbeitung in enger Abstimmung der Ministerien
Und ein weiteres Beispiel: Um die Errichtung von Lade-Hubs für Lkw zu erleichtern, erarbeite das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) eine entsprechende gesetzliche Regelung im Baugesetzbuch (BauGB).
Die Erarbeitung des Masterplans erfolgt also innerhalb der Bundesregierung in enger Abstimmung zwischen den beteiligten Ressorts. Laut dem BMV steht neben der Ressortabstimmung noch die Auswertung der Rückmeldungen aus der Verbändeanhörung an, dann wird der Entwurf finalisiert und dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung vorgelegt. Ziel sei ein Kabinettsbeschluss noch im Herbst 2025, damit die Umsetzung der Maßnahmen zeitnah beginnen kann.