Altersvorsorge mit der Unterstützungskasse

Altersvorsorge mit der Unterstützungskasse
Die eigene Bank in der Spedition

Die Altersvorsorge für Mitarbeiter mit der pauschaldotierten Unterstützungskasse ermöglicht Spediteuren eine höhere Liquidität.

Betriebliche Altersvorsorge
Foto: Petair – stock.adobe.com, Coloures-Pic – stock.adobe.com

Die Zeiten bleiben herausfordernd, auch in der Transport- und Logistikbranche. Viele Betriebe haben alle Hände voll damit zu tun, ihre Liquidität nachhaltig sicherzustellen. Einige Spediteure entdecken in diesen Zeiten das System der pauschaldotierten Unterstützungskassen (PDUK). Bei der PDUK handelt es sich um einen Ausgestaltungsweg der betrieblichen Altersvorsorge.

Das Prinzip funktioniert wie folgt: Der Spediteur behält die Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer ein und belässt auch die Arbeitgeberbeiträge im Unternehmen, anstatt sie an eine Versicherung abzuführen. Als Gegenleistung verspricht der Spediteur seinen Arbeinehmern einen Zins, der meist zwischen 1 und 1,5 Prozent liegt. Bei Rentenbeginn erhält der Mitarbeiter den Betrag in einer Summe. Anschließend versteuert er begünstigt nach der sogenannten Fünftelregelung des Paragrafen 34 EStG. Dies ist bei Versicherungslösungen nicht erlaubt. Wenn das Geld aus dem Unternehmen langsamer abfließen soll, sind auch Rentenzahlungen möglich. Wichtig zu wissen: Scheidet der Mitarbeiter vorzeitig aus, ändert sich an der Fälligkeit zum Rentenbeginn nichts. „Die PDUK wirkt in der Realität wie eine eigene Bank im Unternehmen. Dies verringert die Abhängigkeit von anderen Banken“, erklärt Manfred Baier, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands PDUK. Außerdem ist die Verwaltung der PDUK ausgelagert. Damit ist sie weniger aufwendig für die Spedition als eine Direktversicherung.

Manfred Baier, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Pauschaldotierter Unterstützungs­kassen (PdUK)
PdUK
„­Geringere Abhängigkeit von den ­Banken“ Manfred Baier, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Pauschaldotierter Unterstützungs­kassen (PdUK)

Ein gewisser Nachteil für den Spediteur besteht darin, dass die zugesagten Zinsen verbindlich auszuzahlen und damit auch zu erwirtschaften sind. Baier eröffnet ein Rechenbeispiel: „Wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss von 40 Prozent gewährt, aber tatsächlich nichts aufwenden will und alles aus der Entgeltumwandlung verdient werden soll, sind beispielsweise sogar zwei Prozent Zins jährlich erforderlich.“

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